Keine Abschiebung bei drohender Beschneidung
AFP VOM 19.4.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 2254 Aufrufe Mehr zum Thema:beschneidung, abschiebeschutz
- Neues Aufenthaltsgesetz führt zu Abschiebungsschutz
Mädchen und Frauen dürfen nicht mehr abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrer Heimat eine zwangsweise Beschneidung droht. Mit diesem Urteil sprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einer 17-jährigen jungen Frau und ihrer acht Jahre alten Schwester aus Sierra Leone Abschiebungsschutz zu. Zur Begründung verwies der VGH auf das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Zuwanderungs- und Aufenthaltsgesetz.
Das neue Gesetz stellt eine geschlechtsspezifische Verfolgung einer politischen gleich. Der Neuregelung zufolge steht zudem nicht mehr länger nur eine staatliche Verfolgung einer Abschiebung entgegen. Auch die Bedrohung von Leben und Freiheit durch "private Akteure" ist ein Abschiebungshindernis, wenn der Staat nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, davor zu schützen.
Der VGH verwies zur Begründung seines Urteils auf die großen Qualen und schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen, mit denen eine Beschneidungen verbunden ist. Betroffen seien in Sierra Leone 80 bis 90 Prozent aller Mädchen und Frauen. Vorgenommen werde die Beschneidung meist von Verwandten. Der Staat lasse dies zu. Selbst die Eltern, die hier die Beschneidung ablehnten, könnten ihre Kinder nicht davor schützen.
19. April 2005 - 14.48 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


