Keine Warnstreiks gegen Arbeitgeber ohne Tarifbindung
AFP VOM 19.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 576 Aufrufe Mehr zum Thema:Warnstreiks, Arbeitgeber, Tarifbindung
BAG: Verdi muss Druckunternehmen Schadenersatz zahlen
Wechselt ein Unternehmen während laufender Tarifverhandlungen bei seinem Arbeitgeberverband in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, dann dürfen die Gewerkschaften dort nicht mehr zu Warnstreiks aufrufen. Wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, sind die Warnstreiks dann rechtswidrig. Im konkreten Fall muss danach die Gewerkschaft Verdi Schadenersatz in voraussichtlich fünfstelliger Höhe bezahlen. (Az: 1 AZR 775/10)
Geklagt hatte ein Unternehmen, das Verpackungen und Beilagen für Arzneimittel herstellt. Es war Mitglied im Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen, wechselte dort aber Ende März 2009 in eine sogenannte OT-Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung". Verdi wurde darüber informiert, rief aber dennoch am 29. Mai 2009 zu einem Warnstreik auf. Das Unternehmen verlangt nun Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro.
Mit Erfolg: Im Zeitpunkt des Warnstreiks sei es nicht mehr tarifgebundenes Mitglied des Arbeitgeberverbandes gewesen. Dies habe die Gewerkschaft auch gewusst. "Der Warnstreik war rechtswidrig und verpflichtet Verdi zum Schadenersatz", urteilte das BAG. Die genaue Höhe muss nun noch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg berechnen.
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