Keine Rückübertragung von Grundstücken in Neuenhagen
AFP VOM 3.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2450 Aufrufe Mehr zum Thema:Rückübertragung, NS-Zeit
Aufteilung des Rittergutes Bollensdorf zu NS-Zeiten rechtens
Die Aufteilung des Ritterguts Bollensdorf in Neuenhagen bei Berlin und der Verkauf der Parzellen während der NS-Zeit waren rechtens. Die Jewish Claims Conference (JCC) hat deshalb keinen Anspruch auf die Restitution eines damals verkauften Grundstücks, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Karlsruhe bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. (AZ: 1 BvR 3268/07)
Hintergrund des Rechtsstreits war die Frage, ob der damalige Grundstückseigentümer, der 1952 gestorbene Friedrich Jolowicz, aus Sicht der nationalsozialistischen Rassegesetze Jude war und deshalb während der NS-Zeit verfolgt wurde. In einem solchen Fall haben Angehörige oder Organisationen wie die JCC nach dem Vermögensgesetz einen Rückerstattungsanspruch auf verfolgungsbedingte Zwangsverkäufe. Jolowicz hatte das Rittergut 1932 gekauft, in Grundstücke aufgeteilt und bis 1943 etwa 800 davon verkauft. Darunter war auch das Grundstück, das die JCC nun von den damaligen Käufern beanspruchte.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde Jolowicz von den Nazis allerdings nicht behelligt. Da nur sein Großvater väterlicherseits Jude war, sei er aus Sicht der Nazis ein "Mischling zweiten Grades" gewesen und deshalb nicht verfolgt worden. Das Gericht hatte sich dabei auf die vom alliierten Rückerstattungsrecht entwickelten Grundsätze bezogen. Dies sei "rechtlich vertretbar", entschieden nun die Karlsruher Richter.
3. September 2010 - 11.42 Uhr
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