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Kein grundrechtlicher Ehrenschutz für den Staat

AFP VOM 20.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 784 Aufrufe
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Ehrenschutz, Staat

Verfassungsgericht hebt Geldstrafe wegen NPD-Flugblatts auf

Im Gegensatz zu einzelnen Bürgern kommt der Bundesrepublik Deutschland als Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zu. Kritik an der Würdigung eines NS-Widerstandskämpfers ist daher noch keine strafbare "Verunglimpfung" des Staates, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Es hob damit eine Geldstrafe wegen eines NPD-Flugblatts auf. (Az: 1 BvR 917/09)

Das Flugblatt wurde in einem schwäbischen Ort nach der Premiere des Theaterstücks "Georg Elser - allein gegen Hitler" von unbekannt gebliebenen Männern an die Besucher verteilt. Mit einem Bombenattentat im Münchner Bürgerbräukeller hatte der Kommunist Elser 1939 versucht, Adolf Hitler zu töten. Bei der Explosion kamen acht Menschen ums Leben. Hitler dagegen hatte kurz zuvor den Bürgerbräukeller verlassen. Elser wurde wenige Wochen vor Kriegsende am 9. April 1945 im Konzentrationslager Dachau ermordet.

In ihrem Flugblatt kritisierte die NPD das Attentat als "feigen Terroranschlag" und fragte: "Wie sehr ist dieses BRD-System schon verkommen, dass es für seinen "K(r)ampf gegen Rechts" (und damit alles Deutsche!) eines solchen Vorbildes bedarf? - Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein!" Die Beschwerdeführerin hatte als Mitglied des NPD-Kreisvorstands das Flugblatt presserechtlich verantwortet. Das Amtsgericht Hechingen verurteilte sie wegen "Verunglimpfung des Staates" zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte dies.

Das Bundesverfassungsgericht hob diese Strafe nun auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Hechingen zurück. Das Flugblatt sei vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt. In seinen Beschluss legte das Bundesverfassungsgericht eine hohe Schwelle zum Straftatbestand der Verunglimpfung des Staates. Anders als dem einzelnen Staatsbürger komme dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. "Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten."

Die Schwelle zur Strafbarkeit sei daher erst dann überschritten, wenn Verunglimpfungen "den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland" gefährden. Dies erscheine bei den rein polemischen Meinungsäußerungen in dem NPD-Flugblatt "ausgeschlossen".

(AFP-Kontakt: CvD Bundesländer, inland.deu@afp.com, 030 - 308 76 -231)

20.01.2012 - 14:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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