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Kein gemeinsamer Ehename

AFP VOM 12.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 54779 Aufrufe
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Ehename, Familienname, Begleitname, Namensrecht

Bestimmen die Eheleute keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter.
Das Anfügen eines Begleitnamens ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Beispiel "Frau Meier und Herr Schulz" bleiben "Frau Meier und Herr Schulz".

Erwarten die Eheleute ein Kind, so müssen sie entscheiden, welcher der derzeit von den Eltern geführten Namen Nachname des gemeinsamen Kindes werden soll.
Die Bestimmung eines Doppelnamens ist hier nicht zulässig .

Ist hier einmal eine Bestimmung erfolgt, so gilt diese zugleich für weitere Kinder und kann nicht nachträglich widerrufen werden.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname
Seite 2: Die Namensgebung
Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename
Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?

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