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Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?

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Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?

Hallo,
mein Freund hat vor 11 Jahren die Wohnung seiner Schwester übernommen. Diese hatte einen rechtmäßigen Mietvertrag mit den Vernmietern. Bei Übergabe der Wohnung an meinen Freund, haben die Vermieter ihm einen Zettel ausgestellt, der es ihm erlaubt befristet für ein halbes Jahr in der Wohnung zu wohnen, auf Basis des Mietvertrages seiner Schwester. Dieses Schreiben besitzt mein Freund im Original und in der Kopie, die Vermieter haben es also nie erhalten, haben aber auch nie nachgehakt.
Jetzt hat mein Freund die Wohnung gekündigt und hätte ja eigentlich aufgrund der Mietdauer eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Wir haben einfach mal probiert, ob der vermieter die Kündigung mit einer 3 monatigen Frist akzeptiert und er hat sie tatsächlich bestätigt. Wie sieht es nun aber mit den Schönheitsreperaturen aus? In dem Mietvertrag seiner Schwester stand, dass sie die Wohnung fachgerecht renoviert übergeben muss. Aber mein Freund hat ja keinen Mietvertrag, und selbst wenn die Vermieter noch irgendeine 2. Kopie des Befristungsschreibens haben sollten, ist dieses ja auch nicht mehr gültig, da es mittlerweile knapp 10 Jahre später ist.
Meine Frage ist also nun noch mal zusammengefasst:
Wenn kein Mietvertrag existiert (was hier offensichtlich der Fall ist), wie sieht es dann rein rechtlich mit der Übergabe der Wohnung aus, müssen Schönheitsreperaturen vorgenommen werden (was ja eigentlich aber nirgendwo vereinbart ist), oder kann mein Fraund sich darauf berufen, dass er ja keinen Vertrag hat und daher auch nicht verpflichtet ist etwas zu tun????
Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!



von svenja1982 am 25.08.2004 09:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Wer in einen bestehenden Mietvertrag eintritt, muß diesen Vertrag auch einhalten.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 25.08.2004 09:35
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Ja aber genau das ist doch das Problem.
Mein Freund hat ja eigentlich keinen Mietvertrag!! Es ist nirgendwo vereinbart, dass er den Mietvertrag seiner Schwester übernimmt!! Er hat nie etwas unterschrieben, außer dem Schreiben bezüglich der Befristung (die Befristung war bis Mai 1993!!!), welches die Vermieter zu 99% nicht besitzen!!!!
Was muss man also tun, wenn man KEINEN Mietvertrag hat??


von svenja1982 am 25.08.2004 09:43
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Ein vollgültiger Mietvertrag kann auch durch mündliche Vereinbarung oder konkludent (d.h. durch schlüssiges Handeln, also indem man eine bestimmte Handlungsweise längere Zeit praktiziert) geschlossen werden.

Was die Renovierungspflicht bzw. Schönheitsrepaturen betrifft, einfach mal in die Links rechts am Rande (neue Rechtsprechnung dazu) reinschauen.


von guest123-56 am 25.08.2004 10:04
Status: Legende (469 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Ok, dann gehe ich mal davon aus, dass mein Freund einen vollgültigen Mietvertrag hat, weil er ja 11 Jahre lang Miete bezahlt hat.
Das ist mir auch soweit klar.
Aber welche Klausel greift denn dann bezüglich der Renovierung. In den Texten rechts steht immer nur drin, dass laut Gesetz der Vermieter die Schönheitsreperaturen übernehmen muss und diese Pflicht aber meistens im Mietvertrag an die Mieter übergibt. Soweit auch klar. Aber was ist denn dann bei so einem vollgültigen Mietvertrag Standard? Ich meine: wir haben ja nichts schriftliches wo diese Pflichten auf uns abgewälzt wurden. Dann müsste doch eigentlich gelten, dass dann, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Vermieter die Schonheitsreperaturen bezahlen muss, oder verstehe ich das falsch?


von svenja1982 am 25.08.2004 10:12
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Hi,

die Vereinbarung lautet doch wohl, dass er "auf Basis des Mietvertrages der Schwester" in der Wohnung wohnte.
Das er nach der Befristung wieter dort gewohnt hat ändert m. E. nichts an der Vertraglichen Basis

Damit dürfte auch die Renovierungsverpflichtung aus diesem Vertrag anzuwenden sein.

Gruß
Rpfl.


von Rechtspfleger am 25.08.2004 13:38
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Kein existierender Mietvertrag,wer übernimmt Renovierung bei Auszug?
Ja, in der Verinbarung stand drin, dass er auf Basis des Mietvertrages seiner Schwester in der Wohnung wohnt. Aber am besten Sie vergessen die Vereinbarung einmal, denn sie liegt dem Vermieter ja ziemlich sicher noch nichtmal vor, mein Freund hat sie nur bei sich in den Unterlagen gefunden (also alles aus den Gedanken streichen, wo ich etwas über die Befristung gesagt habe)..
Nehmen wir an, er wohnt einfach so, ohne schriftlichen Mietvertrag in der Wohnung! Welche Regelung gilt dann aber für die Renovierung??
Es kann ja doch nicht sein, dass der Mietvertrag von seiner Schwester einfach so auf ihn angewendet werden kann ohne dass er jemals was unterschrieben hat... Ansonsten steht ja Aussage gegen Aussage, wie auch immer dieser Mietvertrag mündlich abgeschlossen wurde! Wenn dann der Vermieter sagt "Sie haben aber doch einfach nur die Wohnung von ihrer Schwester übernommen" kann mein Freund doch einfach sagen "Ich habe mit Ihnen nie eine konkrete Absprache bezüglich des Vertrags gehabt, die Mietzahlung habe ich nur aufgrund der Tatsache dessen gemacht, was sie mir gesagt haben, was die Wohnung kostet"....
Da muss es doch irgendeine Lösung für geben????


von svenja1982 am 25.08.2004 13:49
Status: Frischling (5 Beiträge)
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