Kein Wildunfall bei Zusammenstoß mit Eichhörnchen

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Das LG Coburg hatte über eine Klage einer Kundin einer Teilkaskoversicherung zu entscheiden:

Die Klägerin behauptete, dass im Wald urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter die Vorderräder des PKW gekommen sei. Hierdurch kam der PKW ins Schleudern und erlitt einen Totelschaden. Der Versicherer lehnte eine Regulierung des Schadens ab, da kein Unfall mit Jagdwild vorliegen würde.

Das LG Coburg gab dem Versicherer Recht und wies die Klage ab. Mit DNA-Analyse der Tierhaare, die an den PKW-Reifen gefunden wurden, ließ sich nachweisen, dass der PKW der Klägerin mit einem Eichhörnchen kollidiert war. Das Eichhörnchen stellt jedoch anders als der Hase kein Jagdwild dar. Der Unfall mit dem Eichhörnchen ist daher nicht von der Teilkaksoversicherung versichert, eine Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung schied damit aus.