Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Kein Unterhalt für geschiedenen Ehegatten bei Kinderbetreuung durch neuen Ehegatten

Von Rechtsanwalt Christoph Blaumer
5.8.2008 | Ratgeber - Familienrecht | 5682 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unterhalt, Ehefrau, Scheidung

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
München

Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Grundsätzlich hat der geschiedene Ehegatte nach dem neuen Unterhaltsrecht seit 1.1.2008 einen nachrangigen Anspruch auf Unterhalt, wenn die neue Ehefrau des früheren Ehepartners deren gemeinsames Kind betreut und daraus unterhaltsberechtigt ist, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.2008, Aktenzeichen XII ZR 177/06.  Reicht daher daher das Einkommen des Pflichtigen unter Beachtung der Selbstbehalte nicht aus, geht die geschiedene Ehefrau leer aus. Etwas anderes gilt allenfalls bei einer langen Ehedauer von mehr als zwanzig Jahren, es sei denn es sind keine ehebedingten Nachteile ersichtlich (im Fall waren die Geschiedenen kinderlos und während der gesamten Ehedauer  vollschichtig erwerbstätig, es entstanden daher keine Nachteile).

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?