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Kein Schmerzensgeld für G-8-Gegner wegen Wasserwerfereinsatz

Kein Schmerzensgeld für G-8-Gegner wegen Wasserwerfereinsatz

AFP VOM 3.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1446 Aufrufe
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G-8-Gipfel, Schmerzensgeld

Mann schwer am linken Auge verletzt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss einem Gegner des G-8-Gipfels vom Sommer 2007 wegen einer Augenverletzung nach einem Wasserwerfereinsatz kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Rostock. Der Mann hatte 30.000 Euro Schmerzensgeld einklagen wollen, weil er während einer Demonstration in Heiligendamm durch einen Wasserwerfer so schwer am linken Auge verletzt wurde, dass er damit kaum noch sehen kann.

Nach Ansicht des Gerichts haftet dafür jedoch nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern, obwohl die Landespolizei für den Gesamteinsatz zuständig war. Da der Wasserwerfer aus Nordrhein-Westfalen an die Ostsee abkommandiert worden war, müsse der Demonstrant sich mit seiner Schmerzensgeldforderung gegebenenfalls an die dortige Polizei wenden.

03.12.2010 - 17:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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