Kein Mindestlohn bei Minijob?

9. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tanja19730
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Mindestlohn bei Minijob?

Hallo Zusammen, Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Spielhalle auf 450 Euro Basis. Bis letztes Jahr habe ich 4,60 pro Stunde bekommen, danach wurde dann großzügiger Weise der Lohn auf 5 Euro pro Stunde angehoben, plus 2,55 Fahrgeld pro Schicht. Ich verdiene also zur Zeit 42,55 für 8 Stunden Arbeit. Mit dem Mindestlohn von 8,50 sollte sich nun auch einiges für meine Kollegen und mich ändern...so dachten wir zumindest. Unsere Chefs regeln das jetzt aber so: Wir bekommen eine Lohnerhöhung von 2 Euro, macht also 7 Euro in der Stunde, dafür wird das Fahrgeld gestrichen und wir müssen eine Stunde umsonst arbeiten ( wird als Pause gerechnet.....Sprich 8 Stunden pro Schicht minus 1 mal 7 sind gleich 49 Euro. Also SATTE 6,45 mehr pro Schicht. Bisher wurden uns keine Pausenzeiten abgezogen, weil wir keine geregelten Pausen haben. Mal kommst du zu nix und machst acht Stunden durch und mal sitzt du drei Stunden am Stück rum weil nichts los ist. Im Grunde ist das für mich auch okay.

Aber warum kommen die damit durch? Warum gilt für uns nicht der Mindestlohn? Wir sind weder Zeitungsboten, Praktikanten oder Langzeitarbeitslose, für die ja wohl Ausnahmen gelten. Da ich aus gesundheitlichen Gründen im Moment keine andere Arbeit annehmen kann, bin ich auf diesen Job angewiesen. Wenn ca. 450 Euro im Monat fehlen, merkt man das nämlich ganz schön. Und ohne konkretes Wissen kann ich meinem Arbeitgeber nicht so wirklich sichere Argumente liefern. Vielen Dank vorab für Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal gilt der gesetzliche Mindestlohn ab 2015, für evtl. tariflich gebundene Arbeitsplätze auch später.
Dann gilt er allerdings auch für Minijobber.
Die Zahlung des Fahrgeldes ist eine freiwillige Leistung. Pausen sieht das Arbeitszeitgesetz bei täglicher Arbeitszeit über 6 Stunden zwingend vor (mind. 30 min). Der AG muss diese gewähren, also zwingend einfordern. Während der Pause, darfst du die Räumlichkeiten des AG verlassen. Also vom AG eine feste Pause einfordern und auch entsprechend durchführen.
Der AG kommt mit seinen Vorstellungen nur durch, wenn ihr euch dies gefallen lasst. Bei €450 monatlich, kommen max. 53 Stunden zusammen. Das sind etwa 7 Schichten zu 7 1/2 Stunden.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert Moderator am 09.09.2014 12:32

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Haben Sie einen Vertrag unterschrieben, in dem die Arbeitgeber ihre Vorstellungen wiedergegeben haben, oder wie ist da eine Vereinbarung erfolgt?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ob ein schriftlicher Vertrag besteht, ist das letztendlich für den Mindestlohn ab 2015 irrelevant.
Legt der AG eine Schichtzeit von 8 Stunden fest und bezahlt davon 7 Stunden, so ist eben eine Stunde Pause zu gewähren. Diese Pause sollte der AN auch unbedingt machen und dabei seinen Arbeitsplatz verlassen (ansonsten steht er dem AG ja weiter zur Verfügung=Arbeitsbereitschaft). War das Fahrgeld ein vertraglicher Bestandteil (egal ob mündlich oder schriftlich), so kann der AG ohne Änderungskündigung nicht einfach diese Zahlung einstellen.
Gruß
Andreas

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