Kein Mietvertrag - Muss man 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
urbancorps
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Mietvertrag - Muss man 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?


Hallo,
meine Mutter wohnt seit ca.25 Jahren in einer Wohnung ohne Mietvertrag,meine Frage,muss Sie die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder kann Sie ausziehen innerhalb eines Monats.

gruss

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ein MV kann auch mündlich bestehen !

3 Monate gelten immer, kürzere Fristen wären nur bei einer fristlosen Kündigung möglich, die ist jedoch an Bedingungen geknüpft !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urbancorps
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst ,es müssen auf jedenfall die 3 Monate eingehalten werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ja, ausser es liegen schwerwiegende Gründe (Gesundheitsgefährdung etc.) vor !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen