Kein Mietvertrag --> Bafög?

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Mietvertrag --> Bafög?

Hallo,
ich habe ein für mich perfektes WG-Zimmer gefunden und würde nun gerne die Bafög-Wohnpauschale beantragen. Allerdings braucht man dafür entweder Meldebescheinigung, Vermieterbestätigung oder Mietvertrag, wovon ich nichts bekommen kann, da mein Vermieter (warum auch immer) keinen schriftlichen Mietvertrag mit mir abschließen und auch keine Bestätigung ausstellen will.

Ist extrem ärgerlich.

Würde wirklich gerne in dem Zimmer bleiben, was mich schon dazu gebracht hat über Urkundenfälschung nachzudenken - bei der ja immerhin kein Schaden entstehen würde. :D

Was kann man da machen? Mit offenen Karten spielen und dem Bafög-Amt meine Lage schildern ist aussichtslos oder?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Würde wirklich gerne in dem Zimmer bleiben, was mich schon dazu gebracht hat über Urkundenfälschung nachzudenken - bei der ja immerhin kein Schaden entstehen würde.


Finger weg.

Zitat (von cobroh):
Allerdings braucht man dafür entweder Meldebescheinigung


Die holt man beim Einwohnermeldeamt und fertig.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Was kann man da machen?

Das
Zitat (von cobroh):
Meldebescheinigung, Vermieterbestätigung

besorgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das geht ja eben alles nicht, weil man für die Meldebescheinigung nach neuem Gesetz ja eine Bescheinigung vom Vermieter braucht und die will mir der Vermieter ja nicht ausstellen - er will mir gar nichts ausstellen.

Mein aktueller Masterplan, weil ich eh nur 3-5 Monate dort bleiben will:
1. Zum Bafög-Amt gehen und fragen, was man da machen kann - wahrscheinlich nix.
2. Nach Ende des Mietverhältnisses (damit VM nichts mehr gegen mich in der Hand hat) den Vermieter a) nochmal freundlich fragen ob er mir jetzt nicht doch eine Bestätigung für die letzten Monate ausstellen könnte und wenn das nicht geht b) ihn damit erpressen, dass ich dem Finanzamt sonst einen Tipp gebe (nur Bluff natürlich).

Wenn ich so eine Bestätigung nachreiche, bekäme ich ja für 3 Monate rückwirkend die Wohnpauschale.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
und die will mir der Vermieter ja nicht ausstellen

Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet.
Wenn er nicht mag, dann teilt man das dem Meldeamt mit.
Das schreibt den Vermieter dann entsprechend an, dann kann er sich aussuchen, ob er die Bescheinigung ausfüllt oder das Bußgeld bezahlt und dann die Bescheinigung ausfüllt.

Ich wette die Miete will er in bar?



Ich würde mir überlegen, ob das Zimmer wirklich so "perfekt" ist bei so einem dubiosen Vermieter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Falli9
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, ich hatte so was auch schon. Ich sollte die Miete in bar bezahlen und bekam keine Mietbescheinigung von ihm. Da ich diese aber benötigte, habe mich dann an das Meldeamt gewendet und den Vermieter genannt. Die haben ihn dann angeschrieben und ein paar Tage später hatte ich meine Bescheinigung.

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#6
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss der VM das Bußgeld bezahlen und ich bin das ansonsten perfekte Zimmer los..

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wieso? Dazu braucht es erst einmal einen Kündigungsgrund.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Dazu braucht es erst einmal einen Kündigungsgrund.

Was für ein Kündigungsgrund?
Da man offenbar gar keine Beweise hat, das man dort überhaupt Mieter ist, sitzt man bei solchen "Vermietern" ganz schnell auf der Straße. Ohne seine ganzen Sachen ...



Zitat (von cobroh):
und ich bin das ansonsten perfekte Zimmer los..

Das Zimmer ist - juristisch gesehen - so weit weg von "perfekt" wie die Titanic von New York ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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