Kein Kündigungsschutz für Mitarbeiter einer Konzernholding

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Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.06.2002 ( Az 2 AZR 327/01, ZIP 2002, 1823) bleibt bei der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Unternehmen anzuwenden ist, eine Einbindung in eine Konzerstruktur grundsätzlich außer Betracht.

Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Konzernholding gegen seine Kündigung geklagt. Nach der Auffassung des BAG unterlag die Kündigung nicht dem Kündigungsschutzgesetz, da die Holding selbst weniger als fünf Arbeitnehmer hatte. Dass über diese Holding ein Konzern von insgesamt über 250 Mitarbeitern gelenkt wurde, ist nach Auffassung des Gerichts unerheblich.

Rechtsanwalt Henning Schröder
Römermann Rechtsanwälte
Hannover
(www.roemermann.com)

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