Kein Hinweis über Kosten des Kostenvoranschlages

24. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jon-ass
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Kein Hinweis über Kosten des Kostenvoranschlages

Hi, ich habe ein problem mit einer Werkstatt. Ich habe mein motorrad dort hingebracht, um die Bremsen evtl überprüfen zu lassen. Der Mechaniker ist mit mir raus und hat das Motorrad begutachtet. Nachdem ihm natürlich weitere, natürlich gravierende Mängel aufgefallen sind, hat er sich einfach drinnen an den PC gesetzt und die Kosten für Teile und Arbeitszeit aufgelistet sowie die Teile bei Anbeitern rausgesucht. Ich wurde NICHT über evtl Kosten die dabie entstehen aufgeklärt. Jetzt möchte der Mechaniker allerdings Geld für den erstellten Kostenvoranschlag haben. Dieser ist allerdings auch nicht als Kostenvoranschlag gekennzeichnet sondern "Auftrag", welchen ich aber nie erteilt habe. Er hat mir Zeit eingeräumt um abzusprechen ob und wenn ja wo das Geld herkommt. Auf dem "Auftrag" steht unten "Der Auftrag wird unter ausdrücklicher Anerkennung der 'Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an (...) und für Kostenvoranschläge', die in der Reperaturannahme zu ihrer Einsicht aushängen erteilt". Allerdings habe ich ja nie einen Auftrag erteilt und meines Erachtens bezieht sich diese Klausel auf einen wort wörtlich erteilten Auftrag. Ist in oben beschriebener Situation eine Forderung nach Bezahlung Rechtens? Ohne einen Hinweis, weder auf mögliche Kosten noch auf die angeblich aushängenden Bedingungen?

Vielen Dank schonmal

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist in oben beschriebener Situation eine Forderung nach Bezahlung Rechtens? Ohne einen Hinweis, weder auf mögliche Kosten noch auf die angeblich aushängenden Bedingungen? <hr size=1 noshade>



Wenn nicht vorher durch Aushang oder auf der Rückseite des unterschriebenen Auftrags auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde gilt § 632 III BGB :

"Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."

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#2
 Von 
Jon-ass
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Bleibt die Frage offen, ob es tatsächlich einen Aushang gibt (wie auf dem Zettel, welchen ich erhalten habe, vermerkt ist) und was genau auf diesem drauf steht. Ich will mich ja prinzipiell gar nicht um die Kosten drücken. Aber ich finde es unverschämt, dass ich nicht einmal darauf hingewiesen werde, dass das, was da gerade passiert Geld kostet. Ich kann ja auch nicht einfach jemandem im Fitnessstudio Tipps geben und dann sagen ich wäre Personal Trainer und Geld verlangen...

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Ich kann ja auch nicht einfach jemandem im Fitnessstudio Tipps geben und dann sagen ich wäre Personal Trainer und Geld verlangen..

Dein Vergleich hinkt-oder hat Dich der Mechaniker an der Ampel angesprochen um "Tipps" zu geben.

Du hast ihn beauftragt nach Deinen Bremsen zu sehen und er hat weitere gravierende Mängel fest gestellt. Nun weißt Du was alles zu machen ist - und was es kostet. Warum in aller Welt darf das nichts kosten. Oder hattest Du vor Beauftragung dieser Dienstleistung Kostenfreiheit vereinbart?

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#4
 Von 
Jon-ass
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ganz einfach, weil ich lediglich in die Werkstatt gekommen bin um meine Bremsenn checken zu lassen. Und wenn er X mins Zeitaufwand berechnet für das raussuchen von teilen weswegen ich gar nicht da war und das auch noch ohne mich aufzuklären, dass es geld kostet, dann erbringt er meinetwegen eine Leistung die ich nicht haben wollte und schon gar nicht in anspruch genommen hätte wenn ich gewusst hätte, dass es geld kostet. Das ist doch unseriös hoch 10. Also ich komme mir deshalb schlichtweg betrogen vor.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
ob es tatsächlich einen Aushang gibt (wie auf dem Zettel, welchen ich erhalten habe, vermerkt ist)

Hast Du auch irgendetwas unterschrieben?



quote:
Aber ich finde es unverschämt, dass ich nicht einmal darauf hingewiesen werde, dass das, was da gerade passiert Geld kostet.

Fraglich wäre, wer was gesagt hat und wer was beweisen kann.

Wenn er gesagt hat "Da sind noch andere gravierende Mängel, mal schauen was das kosten würde" und Du genickt hast oder "zustimmend geknurrt" hast dann war das der Auftrag einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Hat er aber nur geschaut und "Da sind noch andere gravierende Mängel" gesagt und dann einfach ohne weitere Lautäußerung den Kostenvoranschlag zusammengestellt, war kein Auftrag des Kunden vorhanden. Dann wäre der Kostenvoranschlag ein Angebot.

Falls keine Vergütung vereinbart war, hat der Kostenvoranschlag kostenfrei zu sein, weil es das Gesetz so will.

Wobei ich mich immer frage ob die Leute die erwarten das andere kostenlos für sie arbeiten, selbst auch kostenlos arbeiten ....





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Jon-ass
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten. Ich weiß ja nichtmal genau, um welchen Betrag es sich handelt, wenn der in meinen Augen angemessen ist, dann habe ich kein Problem ihn zu bezahlen. Aber ich sehe da folgendes kommen: Ich wollte NUR die Bremsen gecheckt bekommen (inkl Austausch, Reinigung, Arbeitszeit etc etc. ca 200€), Kostenvoranschlag wird manchmal vergütet mit 10% (also 20€). Aber wenn er dann von selbst anfängt einen "Kostenvoranschlag" in Höhe von 1200€ zusammen zu basteln und dafür dann 10% haben will... Dann würde ich 120€ zahlen für NICHTS. Bzw. dafür, dass er 15-20mins Teile ausm PC zusammen gesucht hat. Das wäre ein Stundenlohn von 360€. Ich glaube ich spinne. Es geht mir ja nicht darum, mich zu drücken, sondern darum nicht verarscht zu werden!

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-- Editiert Jon-ass am 25.06.2013 09:55

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#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es geht mir ja nicht darum, mich zu drücken, sondern darum nicht verarscht zu werden!



Ich sehe das Problem gar nicht.

Der KVA ist wie gesagt grundsätzlich kostenlos.

AGB hätten vorher z.K. gegeben werden müssen, "am Ort des Vertragsschluss", das ist sicher nicht der Hof.

Ganz abgesehen davon, daß gar kein Auftrag für das "Großgutachten" erteilt wurde.

Ich wüsste wirklich nicht, wie da ein Zahlungsanspruch begründet werden soll. Sicher nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Das gibt es zwar auch, aber sicher nicht gegen den Willen des Geschäftsherrn.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jon-ass
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, sorry für den ganzen Wind um im Endeffekt nichts. Dennoch war es sehr hilfreich und informativ, danke!

Im Endeffekt war es ein Missverständnis, am Telefon dachte er in der Tat er hätte mir einen kostenvoranschlag ausgestellt, der bei der Werkstatt 10% kostet. Er hat sehr empfindlich reagiert, als ich gesagt habe, dass er mich darüber hätte informieren müssen. Und zwar weil da wohl häufig Versicherungsbetrug begangen wird, indem die Leute nen Kostenvoranschlag ausstellen lassen, damit die Versicherungsprämie einstreichen, und dann das Moped doch selbst reparieren usw.

Es war aber ein "Auftrag" den ich jetzt nicht erteilt habe und somit hat er diesen einfach annuliert und gut ists!

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Und zwar weil da wohl häufig Versicherungsbetrug begangen wird, indem die Leute nen Kostenvoranschlag ausstellen lassen, damit die Versicherungsprämie einstreichen, und dann das Moped doch selbst reparieren usw.


Dass das der Werkstatt nicht gefällt leuchtet ein, aber ein VersicherungsBETRUG ist es mitnichten.

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