Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 

Kein Gesetz zur Förderung von Frauen

AFP VOM 3.7.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 3156 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Frauenförderung, Gleichstellung

Die Arbeitgeber wollen künftig mehr für die Frauenförderung tun. Dies ist das Ergebnis einer Vereinbarung, die die Spitzenverbände der Wirtschaft heute mit der Bundesregierung getroffen haben.

Beide Seiten stimmen überein, dass durch aktive Fördermaßnahmen die beruflichen Chancen von Frauen verbessert werden müssen. Die Wirtschaftsverbände wollen deshalb ihren Mitgliedern entsprechende betriebliche Maßnahmen empfehlen. Die Umsetzung der Vereinbarung soll durch eine paritätisch besetzte Kommission begleitet werden. Die Gruppe wird erstmals Ende 2003 und danach alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte in den Unternehmen bilanzieren.

In der von SPD und Bündnis 90/Grüne getroffenen Koalitionsvereinbarung war vorgesehen, Vorgaben zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft im Wege eines Gesetzes zu regeln. In der vergangenen Woche noch hatte die Bundesregierung von der Wirtschaft eine Selbstverpflichtung gefordert, wenn sie eine gesetzliche Regelung vermeiden wolle. Nach strikter Ablehnung aus Reihen der Wirtschaft einigte man sich dann auf eine lose Vereinbarung.

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Einzelprobleme - Art. 3 GG
Andere Websites zum Thema

Die Vereinbarung
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?