Kein Flüchtlingsschutz für Beteiligte an Terroranschlägen
AFP VOM 9.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1078 Aufrufe Mehr zum Thema:Flüchtlinge, Terror
Flüchtlinge, die sich persönlich an terroristischen Anschlägen beteiligt haben, genießen in der EU keinen Flüchtlingsschutz. Wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, reicht allein die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation aber nicht aus, den Schutz zu verweigern. (Az: C-57/09 und C-101/09)
Beide Kläger sind türkische Kurden, deren Asyl und Flüchtlingsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht streitig ist. Sie hatten früher den Guerillakampf der von der EU als "terroristisch" eingestuften kurdischen Organisationen DHKP-C beziehungsweise PKK unterstützt. Beide machten geltend, sie hätten sich von ihren Organisationen losgesagt und müssten daher in der Türkei mit Repressalien rechnen.
Wie dazu nun der EuGH entschied, kann die Einstufung einer Organisation als "terroristisch" nicht die Einzelfallprüfung bei den Flüchtlingen ersetzen. Ein Ausschluss vom Flüchtlingsschutz komme nur in Betracht, wenn Flüchtlinge sich "individuell" an terroristischen Handlungen beteiligt hätten. Bei hohen Funktionären könnten die Asylbehörden eine Mitverantwortung zunächst unterstellen. Auch sie müssten aber die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Vorwürfe zu entkräften. Über die konkreten Fälle muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
09.11.2010 - 16:55 Uhr


