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Kein Familienzuschlag für Beamte in Lebenspartnerschaft

AFP VOM 12.10.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 4490 Aufrufe
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Beamte, Lebenspartnerschaft

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf einen so genannten Verheiratetenzuschlag. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Klage einer homosexuellen Beamtin zurückgewiesen, die ihrer Lebenspartnerin gegenüber unterhaltspflichtig ist. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) reagierte mit Enttäuschung und hofft nun auf eine gegenteilige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Fall.

Laut Urteil ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Staat nur verheirateten Beamten diesen Zuschlag gewährt. Das Grundgesetz stelle die Ehe unter einen besonderen staatlichen Schutz. Der Gesetzgeber dürfe deshalb die Ehe gegenüber anderen Lebensformen begünstigen.

LSVD-Sprecher Manfred Bruns erklärte, der Beschluss sei zwar ärgerlich, aber dennoch kein Unglück. Bereits im September habe der Generalanwalt beim EuGH in einem anderen Fall für die Gleichstellung von Lebenspartnern plädiert. Dabei gehe es um die Frage, ob die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auch hinterbliebenen Lebenspartnern ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente gewähren muss. Dies hatte der Generalanwalt bejaht. "Wir sind optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof der Stellungnahme des Generalanwaltes folgen wird", erklärte Bruns.

12. Oktober 2007 - 13.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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