Kein Attest, darf nicht Klausur nachschreiben

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
monster2206
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Attest, darf nicht Klausur nachschreiben

Hi,
Bin zurzeit in der 10.Klasse und Heute ging ja wieder die Schule los.
Vor den Ferien haben wir eine Mathe-Klausur geschreiben,aber ich war Krank und konnt nicht mit schreiben, als ich Heute zu ihn ging um zu Fragen , wann ich nachschreibe, meinte der ich brauch ein Attest vom Artz. Ich habe ihn eins von Mama gezeigt , aber wollte der nicht annehmen.
Ich hatte i.wo mal gelesen, dass die sowas nicht dürfen(schülergestzt kp).
Was soll ich machen? mir ist sind meine Noten wichtig, achja bekomme ne 6 für die Arbeit.
Ich brauch schnell Hilfe , sonst schaff ich es nicht in die Oberstufe zukommen.
Es muss doch Gesetzbuch oder geregelt sein.
Ich bin erlich verzwifelt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bengy
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo!

Das Entschuldigungswesen sollte in eurer Schulordnung geregelt sein. Also musst du die mal einsehen.

Fehlst du häufig bei Klassenarbeiten? Wenn nicht, kann ich mir kaum vorstellen, dass die FRISTGERECHT vorgelegte Entschuldigung deiner Mama nicht ausreichen soll, da du minderjährig bist. Wegen der Frist schau auch in die Schulordnung. In der Regel ist bei krankheitsbedingtem Fehlen morgens die Schule telefonisch zu informieren und die schriftliche Entschuldigung innerhalb einer bestimmten Frist in der Schule vorzulegen. Wird die Entschuldigung verspätet vorgelegt, muss die Schule sie allerdings nicht anerkennen.

Bitte deine Mama doch, mal bei dem Lehrer anzurufen. Manchmal hilft das.

VG Bengy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> In der Regel ist bei krankheitsbedingtem Fehlen morgens die Schule telefonisch zu informieren

Ich könnte mir vorstellen, daß bei Klausuren eine strengere Regelung (Attestpflicht) in der Schulordnung vorgesehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Prinschipezza
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem vor den Ferien. Jedoch bin ich 13. Klasse und habe mein Probeabitur geschrieben bzw. sollte ich schreiben. Jedoch wurde ich an diesem Tag krank und bin zum Arzt.

Auf jeden Fall hast du die Pflicht vor der Klausur anzurufen und dich abzumelden. Des Weiteren MUSST du (soweit ich weiß ) bei Klausuren ein ärztliches Attest abgeben. "Muttizettel" reichen hier nicht aus.

Ich hatte Glück, obwohl ich nicht angerufen habe, dass ich das Probeabi naschreiben durfte.
Am Besten redest du mit deinem Lehrer/in oder gehst zur Schulleitung. Ich denke, wenn du ein fleißiges "Monster" ;) bist, sollte es auch kein Problem sein da eine Einigung zu finden. Mich würde auch echt interessieren, was dann rausgekommen ist:)

Lieb Grüße


-- Editiert von Prinschipezza am 06.01.2009 22:24

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen