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Kein generelles Burka-Verbot in Frankreich möglich

AFP VOM 30.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 763 Aufrufe
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Burka-Verbot

Staatsrat: Beschränkung auf bestimmte Behörden und Orte

Frankreich muss sich bei der Einführung eines Verschleierungsverbotes für muslimische Frauen auf bestimmte Behörden und Orte beschränken. Ein generelles Verbot in der gesamten Öffentlichkeit sei rechtlich angreifbar, erklärte der Staatsrat als oberste Verwaltungsinstanz in einer Stellungnahme an die Regierung. Premierminister François Fillon kündigte das Verbotsgesetz bereits für die "kommenden Wochen" an.

Frankreich hat mit über fünf Millionen Menschen die größte muslimische Gemeinde Europas. Nach Angaben des Innenministeriums tragen aber nur höchstens 2000 muslimische Frauen die den ganzen Körper verdeckende Burka - in Frankreich Synonym für jegliche Art von Verschleierung muslimischer Frauen. Sie weckt parteiübergreifend Befürchtungen einer schleichenden Radikalisierung des Islam und wird einhellig als Zeichen der Unterwerfung der Frau gegeißelt. Seit 2004 ist in Frankreich schon das Tragen auffälliger religiöser Zeichen in den staatlichen Schulen verboten.

Staatschef Nicolas Sarkozy hatte nach der Niederlage der Konservativen bei der Regionalwahl bekräftigt, dass er ein Verbot wolle. Die sozialistische Opposition ist grundsätzlich für ein Vorgehen gegen die Burka, will aber auf ein Gesetz verzichten.

Möglich sei ein Verbot der Verschleierung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und beim Kampf gegen Betrug, erklärte der Staatsrat. So könnten etwa die Anforderungen bei bestimmten Behörden oder an bestimmten öffentlichen Orten ein Verbot der Gesichtsverdeckung rechtfertigen. Ein "allgemeines und absolutes" Verbot sei nicht möglich. Dafür gebe es "keinerlei juristische Grundlage, die unangreifbar ist".

Premierminister Fillon hatte den Staatsrat, der Gesetzesvorhaben im Auftrag der Regierung vorab auf ihre juristische Zulässigkeit prüft, im Januar um eine Einschätzung gebeten. Am Montagabend sagte Fillon, die Regierung werde "auf dem Weg eines generellen Verbots so weit wie möglich im Rahmen der allgemeinen Rechtsprinzipien gehen".

Paris dürfte sich bei dem Verbot nun in den vom Staatsrat gesetzten Grenzen bewegen. Diese lassen aber einen gewissen Interpretationsspielraum. So äußerte sich der Staatsrat nicht konkret dazu, ob die Burka etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften verboten werden kann.

30. März 2010 - 16.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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