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Kein Ermittlungsverfahren gegen Rüttgers wegen Äußerungen zu Rumänen

AFP VOM 18.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1290 Aufrufe
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Rüttgers

Staatsanwaltschaft sieht Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen leitet kein Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) wegen dessen abfälligen Äußerungen über Rumänen ein. Die Äußerungen seien "strafrechtlich nicht relevant" und erfüllten weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch der Beleidigung, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag mit. Vielmehr seien derartige Äußerungen in der politischen Auseinandersetzung vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Wegen der Bemerkungen von Rüttgers über die Arbeitsmoral von Rumänen hatten zwei rumänischstämmige Autoren Strafanzeige erstattet. Rüttgers hatte laut einem Videomitschnitt am 26. August auf einer Wahlkampfveranstaltung in Duisburg gesagt: "Im Unterschied zu den Arbeitnehmern hier im Ruhrgebiet kommen die in Rumänien eben nicht morgens um sieben zur ersten Schicht und bleiben bis zum Schluss da. Sondern sie kommen und gehen, wann sie wollen, und wissen nicht, was sie tun." Der Düsseldorfer Ministerpräsident hatte sich später für seine Äußerungen entschuldigt.

18. September 2009 - 12.23 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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