Kautionsverweigerung wegen Stromkosten und kein freier Zugang zum Stromzähler

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
M.Mayer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsverweigerung wegen Stromkosten und kein freier Zugang zum Stromzähler

Hallo an alle,

bis Oktober letzten Jahres habe ich in einer 6er WG gewohnt und nachdem wir ausgezogen sind verweigert uns der Vermieter die Kautionsrückzahlung, da wir angeblich die Stromrechnung nicht bezahlt hätten.

Dabei liegt folgender Fall vor: Unsere Wohnung war ursprünglich als eine Große Wohnung geplant geworden, wurde aber beim Bau in 2 Wohnungen aufgeteilt. An den Hauptzähler wurde ein Nebenzähler angebracht, der aber beim Stromversorger nicht anmeldbar ist (das haben wir erst erfahren als ein neuer Mieter in unsere Wohnung eingezogen ist).

Dieser Stromzähler war für uns auch nicht immer zugänglich. Nach einem Gerichtsurteil müsste wenn der Zähler z.B in einem verschlossenen Kellerraum angebracht ist, der Vermieter einmal im Monat unentgeldlich den Mietern Zugang gewähren um ihn anzulesen. Da aber der Zähler in einer weiteren Privatwohnung ist, kann der Vermieter sich auch nicht immer Zugang beschaffen da es ja sonst Hausfriedensbruch wäre. Da die Mieterin teilweise wochenlang nicht in ihrer Wohnung war, war es auch kaum möglich für uns einfach zu klingeln und nachzuschauen wie der Verbrauch war.

Nebenbei bemerkt hatten wir desöfteren Schwierigkeiten, wenn Wartungen an Gas (Anschluss auch unten) und Strom für unsere Wohnung gemacht werden sollten und wir hoffen mussten, das sdie untere Mieterin zuhause (und dann halt oft nicht anzutreffen) war.






Meine Frage ist ob es rechtes ist, dass der Zähler einer Mietwohnung sich in einer anderen Mietwohnung befindet wo der Zugang selbst für den Vermieter nicht möglich ist?


Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Warum sollte es irgendeine Verordnung geben, nach der der Vermieter permanent Zugang zum Stromzähler einer Wohnung haben muss, wenn es offensichtlich von den Gerichten für ausreichend gehalten wird, dass die Mieter alle 4 Wochen einmal gucken dürfen?

Ich vermute, der gesamte Strom wurde vom Vermieter beim Versorger bezahlt und an Ihre WG als Nebenkosten weiterberechnet. Worauf wollen Sie denn hinaus, erscheint Ihnen Ihre Stromrechnung zu hoch? Haben Sie den Stromzähler beim Auszug nicht gemeinsam abgelesen? Haben Sie eine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von M.Mayer):
An den Hauptzähler wurde ein Nebenzähler angebracht, der aber beim Stromversorger nicht anmeldbar ist


Ist der Zähler überhaupt geeicht?
Das dieser beim Versorger nicht anmeldbar ist, spricht nicht grade dafür.

Nicht geeichte Zähler dürfen nicht zu Abrechnungszwecken genutzt werden.

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