Kautionsrückzahlung vorzeitiger Auszug

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ratzi2002
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Kautionsrückzahlung vorzeitiger Auszug

Hallo zusammen,

ich muß leider in meinem Bericht an einigen Stellen etwas weiter ausholen, da der gesamte Sachverhalt etwas kompliziert ist und ich nicht weiß, inwieweit was eine Rolle spielt:

Wir, mein Lebensgefährte und ich, haben von 2010 bis 13.05.2017 in einer Mietwohnung gelebt, für die ich (als alleinige Mieterin im Vertrag aufgeführt) beim Vermieter zwei Monatsmieten Kaution hinterlegt habe. Bereits 2012 wurde von uns aufgrund diverser Mängel, die wir oft, aber erfolglos angesprochen haben, die Miete um 15 % gekürzt (nach schriftlicher Ankündigung und Frist), eigentlich mit dem Ziel, dass der Vermieter endlich tätig wird oder auch nur ein Gespräch mit uns führt. Hierauf erfolgte nie eine Reaktion, weder mündlich noch schriftlich, noch "praktisch". Also haben wir die Mietkürzung bis zum Ende des Mietverhältnisses durchgezogen.

Nach längerer Suche haben wir dann im Februar ein Haus gekauft, in das wir nach Renovierung am 13.05. gezogen sind. Das Mietverhältnis wurde fristgerecht zum 31.05. gekündigt, die Nachmieterin (Tochter der Nachbarn) stand bereits in den Startlöchern. Auf die Anfrage der Nachmieterin, ob wir eventuell bereits vor Mietende ausziehen würden, damit sie die Wohnung vor Einzug noch renovieren könnte, sagten wir ihr zu dies zu versuchen, sagten aber nichts fest zu, da die Renovierung unseres neuen Hauses recht aufwändig war und wir nicht wussten, wann wir soweit fertig sind, dass wir einziehen können.

Wir haben dann, nicht zuletzt, um ihr einen Gefallen zu tun, "Gas gegeben" und sind am 13.05. mit dem Großteil unserer Sachen umgezogen. In der Wohnung waren aber noch einige Sachen von uns, im Keller ebenfalls und im Garten standen noch unser Pavillon sowie ein Sichtschutz. Wir hatten vor, die Wohnung bis zum darauf folgenden Samstag vollständig zu räumen, zu putzen und an den Vermieter zu übergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir unseren Vermieter und die Nachmieterin aber noch nicht davon in Kenntnis gesetzt, da wir erst schauen wollten, ob das so zeitlich für uns ausreicht.

Am Dienstag, 16.05., rief mich vormittags mein Vermieter im Büro an um zu fragen "wann er denn die Wohnung wiederhaben könnte". Wir haben uns dann darauf geeinigt uns am drauffolgenden Samstag zur Übergabe in der Wohnung zu treffen, vorbehaltlich, dass ich ihn noch anrufe, falls das doch zeitlich zu knapp ist.

Nachmittags habe ich festgestellt, dass jemand in unserer Abwesenheit in der Wohnung gewesen ist. Ich wusste immer, dass der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat, hatte aber nie etwas dagegen, da er so in Notfällen (Wasserrohrbruch) schnell in die Wohnung gekonnt hätte. In der Wohnung selbst war nichts verändert, auf der Terrasse aber hatte "jemand" schon fleissig mit Bauarbeiten begonnen, eine Leiter und Werkzeug lagen direkt vor der Türe, unser Outdoor-Teppich war zurückgeklappt und die Terrassenplatten darunter aufgerissen. Einige Zeit später hörte ich draussen Arbeitsgeräusche, mein Vermieter hatte die Arbeit an unserer Terrasse wieder aufgenommen. Als ich ihn bezüglich des Betretens der Wohnung zur Rede stellt, gab er dies mir gegenüber sofort zu, er habe "aber nur kurz hineingeschaut und festgestellt, dass wir noch nicht soweit sind". Ich habe ihm unmißverständlich klargemacht dass er uns doch bitte in Ruhe ausziehen und die Wohnung in Ordnung bringen lassen soll und es ein Zugeständnis von mir wäre, wenn er die Wohnung am folgenden Samstag schon übernehmen könnte. Kein Streit - er war im Gegenteil recht zerknirscht!

Samstags haben wir uns dann in der Wohnung getroffen, ich hatte ein Übergabeprotokoll mitgebracht, welches auch von ihm ohne Mängel so unterzeichnet wurde. Als ich ihn auf die Kaution ansprach, murmelte er etwas von "Nebenkostenabrechnung". Ich sagte ihm, dass er in den ganzen Jahren, die ich dort wohne, noch NIE eine Nebenkostenabrechnung gemacht hätte und ich nicht auf diese warten wolle bis ich meine Kaution zurückbekäme. Er vermerkte auf dem Übergabeprotokoll dass die Nebenkostenabrechnung 2016 noch ausstehe, ich vermerkte, unabhängig davon, dass die Mietkaution mir am Montag, 22.05., zurückgezahlt werde.

Das ist natürlich heute, trotz zweimaliger telefonischer Nachfrage, nicht passiert. Einmal hieß es "ich fahre heute noch zur Bank", einmal "ich habe es heute zur Bank gebracht", eingegangen ist bei mir bis heute nichts.

Ich bin mittlerweile sehr verärgert, am meisten über mich selbst, da ich mich "mal wieder" auf sein Wort verlassen habe (wie schon bei diversen anstehenden Arbeiten am Haus/Wohnung), aber ich wollte gerne mit dem "Horror-Haus" abschließen. Gerne würde ich gleich einen Anwalt damit beauftragen, meine Rechte durchzusetzen, bin aber auf der anderen Seite verunsichert.

- Reicht die Zusage, dass mir die Mietkaution quasi sofort zurückgezahlt wird, so aus? Oder zählt im Zweifel doch, dass ein Vermieter die Kaution mehrere Monate zurückhalten darf?
- Falls ja, darf er auf die Ausstehende NK-Abrechnung pochen, auch wenn er nachweislich noch nie eine Nebenkostenabrechnung (für die Vorjahre) erstellt hat?
- Könnte ich ggf. sogar für 10 Tage berechtigt die Miete zurückfordern, da ihm die Wohnung ja auf sein Verlangen früher zurückgegeben wurde (bzw. er die Wohnung unberechtigt betreten hat, was sich aber, falls er es im Ernstfall dann leugnet, schwierig beweisen lässt)?

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Danke fürs Lesen ... sehr viel hiervon ist wahrscheinlich nicht mal relevant, aber ich wollte es möglichst genau berichten.

Viele Grüße
Petra

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