Hallo,
ich hoffe, ich erkläre die Situation jetzt verständlich.
Wir ( meine Ehefrau und ich ) befinden uns in der WV-Phase der Privatinsolvenz
und sind im Sept. 2015 in eine andere Wohnung gezogen.
Die Insolvenz für meine Ehefrau wurde jetzt aufgehoben mit der Anordnung der Nachtragsverteilung für die seinerzeit geleistete Kaution der ehemaligen Wohnung.
Meine Insolvenz wurde ohne Anrodnung einer Nachtragsverteilung bereits im Sept. 2015 aufgehoben.
Nun muss ich aber leider den ehemaligen Vermieter auf Kautionsrückgabe verklagen.
Die ist jedoch wohl nicht möglich,da der IV ja noch den Anteil meiner Frau an der Kaution beansprucht.
Nach meiner Auffassung wäre jedoch eine Klage durchaus möglich und auch rechtens unter der Prämisse der anteiligen Auszahlung der Kaution an den IV bei Erfolg der Klage.
Weiß jemand Bescheid.?
Danke.
Kautionsanspruch Insolvenzverwalter
30. Juni 2016
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Frage vom 30. Juni 2016 | 19:22
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Kautionsanspruch Insolvenzverwalter
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#1
Antwort vom 1. Juli 2016 | 12:41
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Sie müssen mit dem IV Ihrer Frau zusammen klagen. Ansprüche, die mehreren als Gesamtgläubiger zustehen können nicht durch einen der Gesamtgläubiger alleine, auch nicht anteilig, geltend gemacht werden.
#2
Antwort vom 1. Juli 2016 | 17:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitat:Nun muss ich aber leider den ehemaligen Vermieter auf Kautionsrückgabe verklagen.
Warum? Ist er grundsätzlich zahlungsunwillig, oder lehnt er die Auszahlung aktuell nur wegen der für ihn ungeklärten Situation (IV) ab?
Berry
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#3
Antwort vom 1. Juli 2016 | 17:14
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Er ist im Grundsatz zahlungsunwillig und versucht mit unsinnigen Gegenforderungen die Zahlung zu verhindern.
#4
Antwort vom 1. Juli 2016 | 21:35
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ok, danke.
Dann ist meine Vermutung hinfällig.
Berry
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