Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » 

Kautionsabrechnung und die Nebenkostenabrechnung bei Mietende

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
14.9.2006 | Ratgeber - Mietrecht | 21491 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Allgemein wird für den Zeitpunkt der Rückzahlung vertreten, dass diese binnen einer Frist von sechs Monaten zu erfolgen hat. Dieser Zeitpunkt ist jedoch nur ein Näherungswert.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof nun eine andere Auffassung vertreten. Hier hatte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten, da eine Betriebskostenabrechnung ausstand und mit einer Nachforderung zu rechnen war. Im Klageverfahren erfolgte dann die Abrechnung, eine Verrechung mit einem Nachzahlungsanspruch und der Rest wurde vom Vermieter an den Mieter ausgezahlt.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Der Bundesgerichtshof erklärte diese Verfahrensweise trotz Überschreitung der sechs Monate für zulässig. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution sei nicht bereits bei Mietende fällig. Dem Vermieter stehe eine angemessene Frist zu, für die er die Kaution einbehalten könne, soweit er mit Nachforderungen rechne. Eine starre Frist habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen und die Umstände des Einzelfalles sprächen für den Vermieter. Die Kaution sichert jedoch auch noch nicht fällige Ansprüche. Der Kautionsrückzahlungsanspruch ist somit zum Teil erst fällig, wenn die Abrechnungserstellung möglich ist (BGH, Urteil vom 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05).

Die Entscheidung bringt dahingehend Klarheit, dass die Ansicht der starren Frist von sechs Monaten für die Kautionsrückzahlung nicht belegbar und daher unzutreffend ist. Beide Parteien haben keinen Einfluss darauf, wann Versorgungsträger Abrechnungsunterlagen erstellen. Es kommt somit darauf an, wann dem Vermieter die Abrechnung möglich ist.

Thilo Zachow
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Thilo Zachow
Bernsdorfer Straße 210-212
09126 Chemnitz

Tel. : +49 (0) 371 5 34 72 90
Fax. : +49 (0) 371 5 34 72 91

http://chemnitz-rechtsanwalt.de
frage@chemnitz-rechtsanwalt.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?