Kaution schon ausgezahlt, aber Mangel entdeckt

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
circular_flow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution schon ausgezahlt, aber Mangel entdeckt


Mal angenommen A vermietet eine möbliertes 1 Zimmer Appartement an B unter. A hat das Zimmer grundgereinigt und in einem Übergabeprotokoll wurde der Zustand der Wohnung festgehalten. Beim Auszug von B befindet sich die fiktive Wohnung nicht grundgereinigt wieder. Kann A hierfür Entschädigung verlangen? Welche Höhe wäre angemessen?
A zahlt die Kaution noch vor Ort aus. A bemerkt noch am selben Tag, dass Mängel/Schäden in der fiktiven untervermieteten Wohnung vorhanden sind. Strafbarkeit des B? Chancen auf Schadensersatz? Vorgehensweise?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Lies mal hier https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kaution-vorbehaltlose-freigabe-fuehrt-zum-erloeschen-noch-bestehender-ansprueche_idesk_PI17574_HI1786015.html Normalerweise stellt die Rückzahlung der Kaution ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis dar. Damit erklärt der Vermieter, dass keine Forderungen mehr bestehen.

Von daher sehe ich nicht wirklich viele Chancen auf Schadensersatz. Strafbarkeit von B ist eh nicht gegeben. Es gibt keinen Straftatbestand "ungereinigte Rückgabe einer Mietwohnung". Mal abgesehen davon, dass man sich die mietvertragliche Regelung anschauen müsste. Per Gesetz ist keine Grundreinigung vorgesehen, sondern nur eine besenreine Übergabe.

Vorgehensweise? Du kannst es nochmal beim Mieter mit einer Forderung probieren. Für einen Rechtstreit ist das Prozessrisiko aber deutlich zu hoch für den wahrscheinlich doch recht geringen Betrag.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von circular_flow):
Kann A hierfür Entschädigung verlangen?

Klar. Denn verlangen kann man vieles.
Probleme gibt es meist erst, wenn man versucht es zu bekommen.

Da kommt es dann darauf an, ob man überhaupt Anspruch auf eine fiktive grundgereinigte Wohnung hätte. Was genau sagen die vertraglichen Verienbarungen dazu?



Zitat (von circular_flow):
Strafbarkeit des B?

Kommt darauf an, wie genau diese Schäden entstanden sind.



Zitat (von circular_flow):
Chancen auf Schadensersatz?

Gering, aber vorhanden



Zitat (von circular_flow):
Vorgehensweise?

Mögliche Vorgehensweise: Beweise sichern, Höhe des Schaden ermittlen, Ex-Mieter zur Zahlung auffordern (mit Zustellnachweis)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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