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Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt

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Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt

Folgende Sachlage:
Ich habe eine Wohnung gemietet und vereinbarungsgemäß eine Mietkaution gegen Quittung in Bar an den Wohnungsverwalter (nicht Vermieter) übergeben.
Weiterhin wurde die Einrichtung eines Sparkontos auf meinen Namen vereinbart, welches dann an den Vermieter verpfändet wird.

Die Kontoeinrichtung und Verpfändungserklärung erfolgte.

Wie sich nun bei Auszug aus der Wohnung heraustellte wurde die Kaution aber nie eingezahlt und auch nicht an den Vermieter übergeben.

Hat jemand eine Vorstellung ob eine Chance besteht an meine Kaution heranzukommen. Oder hätte ich die fehlende Einzahlung schon eher bemerken und beanstanden müssen?



von Laubi am 09.06.2006 11:53
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
Du hast ja eine Quittung dafür und musstest davon ausgehen, dass der Verwalter vom Vermieter ermächtigt wurde. Ich denke schon, dass der Vermieter es jetzt nicht Dir zuschieben kann, dass er sein Geld angeblich nicht bekommen hat.
Das ist allerdings meine private Meinung, bin keine Juristin!

Gruß


von islabonita am 09.06.2006 12:53
Status: Legende (390 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
Sehe ich wie islabonita: Der Verwalter handelt im Auftrag des VM und du hast die QUittung für die Geldübergabe. Ob die Kaution tatsächlich angelegt wurde, könnte m. M. nach auch egal sein, wenn du deine Kaution + Zinsen zurück erhältst.

Hat der VM sich dazu schon geäußert? Verweigert er die Rückzahlung?


von HeHe am 09.06.2006 13:02
Status: Unsterblich (4236 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
Der Vermieter hat die Verpfändung wieder frei gegeben und erhebt keine Ansprüche aus dem Sparkonto.
Mittlerweile hat er auch den Verwalter gewechselt. Offenbar war so einiges nicht im Rechten.

Momentan warte ich auf eine Antwort des Verwalters.


von Laubi am 23.06.2006 08:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
... die überaus spannende frage scheint mir zu sein, wem gegenüber du den anspruch auf erstattung der kaution hast. in welchem rechtsverhältnis stehst denn du zu dem verwalter?? - in keinem, möchte ich behaupten!

den vertrag, der dir die kaution abverlangt, hast du mit deinem vermieter. und wenn die wohnung wieder frei ist, hat dein vermieter dir die kaution zurück zu zahlen. es kann also gut sein, dass dein vermieter dir die kaution zurückzahlen muss und selbst die mühe mit dem ehemaligen verwalter haben wird, an das geld zu kommen.

-- Editiert von hinkelbein am 25.06.2006 12:59:01


von blaubär49 am 25.06.2006 12:57
Status: Tao (7536 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
Dass im vorliegenden Fall kein Vertragsverhältnis zwischen Verwalter und Mieter besteht, beurteile ich anders.
Ein solches ist m.E. in dem Auftrag, das Geld bestimmungsgemäß weiterzuleiten zu erblicken. In diesem Sinne hat der Verwalter, der ansonsten klar als Vertreter des Vermieters angesehen werden kann auch treuhänderische Pflichten. Hat er den Betrag unterschlagen, liegt daneben eine deliktische Haftung vor.

-----------------
"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"


von Rechtsanwalt Fabian Sachse am 25.06.2006 15:53
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Kaution nicht wie vereinbart auf Sparkonto eingezahlt
Ich habe nun nach mehrmaligen Nachfragen die Antwort des (ehemaligen) Verwalters. Er behauptet, die Kaution an den Vermieter übergeben zu haben. Was aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn macht, da das Sparkonto auf meinen Namen durch den Verwalter eröffnet wurde. Das zu einem Zeitpunkt (16 Tage nach Geldübergabe) als der verwalter das Geld schon hatte. Da kann er es auch gleich einzahlen.
Naja geht nun noch etwas hin und her. Mal sehen was nun der Vermiter dazu sagt.


von Laubi am 28.06.2006 15:50
Status: Frischling (5 Beiträge)
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