Kaution für Ferienwohnung
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Kaution für Ferienwohnung
Hallo,
ich hatte für 3 Tage eine Ferienwohnung gemietet und neben dem Mietpreis noch 100Euro Kaution für eventuelle Mängel bezahlt. Auf ein Übergabeprotokoll habe ich leider nicht bestanden. Beim Auszug stellte die Eigentümerin einen Mangel fest, den ich angeblich verursacht habe - was natürlich nicht stimmte. Kann ich die von ihr einbehaltene Kaution zurückfordern? Wer ist in der Beweispflicht?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Marko
von Marko_T am 26.07.2006 18:13
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>Kaution für Ferienwohnung
Wenn Sie eine Kaution für evtl. Mängel hinterlegt haben und nicht nachweisen können, dass der Mangel schon vorher bestanden hat, haben Sie ziemlich schlechte Karten.
Evtl deckt das Ihre Versicherung ab.
Übrigens habe ich noch nie Kaution für eine Ferienwohnung bezahlt/bezahlen müssen, würde ich auch nicht tun.
von murgab123 am 27.07.2006 10:25
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>Kaution für Ferienwohnung
Kautionen für Ferienwohnungen sind üblich und müssen, wenn vertraglich vereinbart, auchbezahlt werden.
Da Sie nachweisen müssen, dass Sie den Mangel nicht verursacht haben, werden Sie die Provison nicht wiederbekommen. Das nächste Mal das Protokoll ausfüllen und gut ist...
von Despi am 01.08.2006 01:16
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>Kaution für Ferienwohnung
>Da Sie nachweisen müssen, dass Sie den Mangel nicht verursacht haben, werden Sie die Provison nicht wiederbekommen. Das nächste Mal das Protokoll ausfüllen und gut ist...
naja Despi war wohl ihr Vermieter...
Gibt es unter Umständen Zeugen, die wissen, dass der Mangel bereits bestand?
Was ist es für ein defekt? Kann man rausfinden wie lange er bestand?
von Tommy21 am 01.08.2006 16:14
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>Kaution für Ferienwohnung
Moin,
komme gerade frisch aus dem Nordseeurlaub (traumhaftes Wetter und 24-25 grad Wassertemperatur)
Wir haben noch nie für eine FeWo Kaution bezahlt habe ich auch auf diversen Internetseiten von FeWo-Vermittlern noch nicht gesehen. Wir waren jetzt in Büsum in einer sehr sauberen FeWo und am Anreisetag wurde lediglich eine Begehung mit einer Angestellten der Vermieterin gemacht. Am Abreisetag war die Vermieterin selbst vor Ort hat aber nicht in Wohnung reingeschaut sondern uns nur eine gute Heimfahrt gewünscht. Wenn Ich irgendetwas kaputt mache, habe ich auch den Schneid dies zuzugeben, bezahle ja auch einen Haufen Geld für Versicherungen
Gruß,
Honk (der noch vom Strand in ST Peter-Ording träumt)
-----------------
"In dubio pro reo..."
von The Honk am 02.08.2006 00:01
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>Kaution für Ferienwohnung
@Despi: "Kautionen für Ferienwohnungen sind üblich.."
Ist ein Scherz, oder? Ich habe noch nie Kaution für eine FW zahlen müssen, egal wo ich eine gemietet habe.
Das ist in keinster Weise üblich.
von murgab123 am 02.08.2006 09:37
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>Kaution für Ferienwohnung
@murgab
Bin zwar noch (schreibtechnisch) ein Frischling
, muss hier aber widersprechen.
In den AGB's eines großen Ferienhausanbieters steht:
"9.2 Der Vertragspartner hat bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine angemessene Kaution – soweit nicht anders im Katalog ausgewiesen - in Höhe von € 200,00 zu leisten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet."
Ich kenne es auch nicht anders, wobei ich auch Honk rechtgeben muss: Zu seinen Schäden sollte man so oder so stehen...
Gruß
axelmax
von axelmax am 04.08.2006 10:44
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