Kaution einfach einbehalten und jetzt Betriebskostenrechnung?

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
0815__Mieter
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Kaution einfach einbehalten und jetzt Betriebskostenrechnung?

Guten Abend,

ich habe vor ca. 1 Jahr meine Wohnung übergeben. Vor einer Woche habe ich jetz von meinem ehemaligen Vermieter einen Brief bekommen indem er die Begleichung der ausstehenden Betriebskostenabbrechnung fordert obwohl er mir noch nicht meine Kaution zurückerstattet hat.

Ausstehende Kaution beträgt ca. 400 Euro, Betriebskosten die ich noch zahlen muss betragen ca. 300 Euro.

Wie soll ich vorgehen? Ich habe da eigentlich gar nicht mehr dran gedacht, finde das aber schon dreisst von meinem Vermieter einfach mal zu probiern ob ich einfach zahle.
1. Muss ich erstmal die Rechnung zahlen? (der Vermieter hat mir eine Frist gestellt, da ich die erste Mahnung einfach ignoriert habe)
2. Kann ich einfach ihm einen Brief schreiben indem ich ihn auffordere mir die Differenz zu überweisen?

vielen Dank im voraus :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Per Einschreiben die Kautionsabrechnung mit Fristsetzung anfordern.
Ihn mal angerufen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815__Mieter
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Nee, noch nicht . Ich habe heute die zweite mahnung bekommen,werden morgen mal durchrufen. Bin halt nur echt überrascht.

0x Hilfreiche Antwort

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