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Kaution auf Mietsache
Hallo,
Ich bin am 31.3.11 aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Vertrag iat vereinbart dass die Kaution bis 31.06.11 zurückgezahlt wird.
Bei einem Anruf wurde mir erklärt das 2 Glühbirnen (aus Lampen die bereits in der Wohnung waren[Deckenspots]) nicht mehr funktionieren. Die Wohnungsverwaltung hat daraufhin ein Firma beauftragt diese zu tauschen. Die Kosten dafür soll nun ich tragen.
Meine Frage:
Darf mir ein solchen Schaden(was wohl nicht das richtige Wort ist, da es sich um einen Verbrauchsgegenstand handelt) in Rechnung gestellt werden? Vor allem da man eine Firma (die Idiotie muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen) beauftragt hat 2 Glühbirnen zu wechseln.
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von roman-d am 06.07.2011 10:21
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>Kaution auf Mietsache
typischer Fall von vergessen.
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von roman-d am 06.07.2011 10:39
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>Kaution auf Mietsache
Gibt es dennn eine Rücknahmeprotokoll, in dem das verzeichnet ist?
Selbst wenn käme eine Kostentragungspflicht hier nur in Betracht, wenn es eine -wirksame- Bagatellschadenklausel im MV gibt.
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von flawless am 06.07.2011 10:54
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>Kaution auf Mietsache
Im Übergabeprotokoll ist es vermerkt, Allerdings bin ich davoin ausgegangen dass "Mietsachen" bei nicht verschuldetet Schäden vom Vermieter in Ordnung gebracht werden.
Was muss ich mir unter einer Bagatellschadenklausel vorstellen? Also wie könnte diese ausgedrückt sein?
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von roman-d am 06.07.2011 10:59
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