Kaution als Betriebskosten einbehalten und viel zu Hohe Nebenkostenabrechnung

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go466518-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution als Betriebskosten einbehalten und viel zu Hohe Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Comunity,
folgendes Szenario ich war ca. ein Jahr in einer Wohnung im bayrischen Wald wo die Hausverwaltung in München sitzt.
Die Wohnung nahm ich mir als ich frisch mit meinem Partner zusammenkam, es ergab sich aber so das ich die Wohnung sogut wie nie benutzte (nicht eine einzige Nacht hab ich dort übernachtet), da ich immer bei ihm übernachtet habe. Das einzige was ich in dem Jahr in meiner Wohnung machte war meine Wäsche dort zu waschen, jetzt nach der Kündigung und dem Auszug bekam ich eine Wasserrechnung in der ich angeblich 10m3 Wasser hätte verbraucht? Während der Zeit als ich dort zur Miete war hat die Hausverwaltung die Wasserzähler wechseln lassen. Ferner hatte ich im Bad gar keinen Kaltwasserzähler sondern nur Warmwasser? Und das Kaltwasser wird von der Hausverwaltung ,geschätzt' rechtlich überhaupt möglich?

Zusätzlich hab ich 800€ Kaution für die Wohnung hinterlegen müssen was ja völlig normal ist jetzt aber sie aber über die Hälfte der Kaution einbehalten wegen ,Betriebskosten' es steht zwar im Mietvertrag dass Sie sich das vorbehalten einen Teil einzubehalten aber über die Hälfte?!

Würde mir gerne erst ein paar hilfreiche Antworten hier holen bevor ich zu nem Rechtsamwalt gehe.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go466518-71):
Und das Kaltwasser wird von der Hausverwaltung ,geschätzt' rechtlich überhaupt möglich?

Klar, wenn es keine vollständigen Ablesewerte gibt.



Zitat (von go466518-71):
jetzt aber sie aber über die Hälfte der Kaution einbehalten wegen ,Betriebskosten' es steht zwar im Mietvertrag dass Sie sich das vorbehalten einen Teil einzubehalten aber über die Hälfte?!

Der Betrag muss angemessen sein.
Gabe es eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung bei den Betriebskosten?



Was genau ist denn in den vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Betriebskosten vereinbart worden? Insbesondere zu den Vertreilerschlüsseln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von go466518-71):
und dem Auszug bekam ich eine Wasserrechnung in der ich angeblich 10m3 Wasser hätte verbraucht?


Zitat (von go466518-71):
Das einzige was ich in dem Jahr in meiner Wohnung machte war meine Wäsche dort zu waschen,


Und dazu wurde Wasser verbraucht. In der Zeit bis die Wäsche fertig war, warst Sicher mal auf dem Klo, hast dir die Hände gewaschen und vielleicht noch nen Kaffee gebrüht.

Welchen Rat Du suchst erschießt mir nicht wirklich.

Welche NK findest Du für welchen Zeitraum zu hoch? 10 m³ Kaltwasser für ein Jahr können es ja nicht wirklich sein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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