Kaution 2 Jahre Rückhaltbar?
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Kaution 2 Jahre Rückhaltbar?
Guten Morgen zusammen,
meine ex freundin hat 2006 einen mietvertag abgeschlossen mit einer kaution von kanpp 500€.
den vertrag habe ich 2008 komplett übernommen und auch die kaution gezahlt.
nun will ich zum 30.09.2011 ausziehen.
ich fragte meinen vermieter, wann ich meine kaution bekomme und er meinte, dass es jetzt nichtmehr 6 monate sind, sondern er kann sie bis zu 2 jahren einbehalten.
ist das richtig bzw. stimmt das auch bei "älteren" mietverträgen?
Vielen Dank
von darnocseips am 02.07.2011 08:55
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quote:
und auch die kaution gezahlt.
An wen ?
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>Kaution 2 Jahre Rückhaltbar?
danke für schnelle
von darnocseips am 02.07.2011 09:18
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>Kaution 2 Jahre Rückhaltbar?
Das ist dummes Gerede eines Vermieters, der klamm bei Kasse ist und die Kaution verbraten hat.
von Honigbiene43 am 02.07.2011 09:07
Ohne die geringste Kenntnis des Sachverhalts ist das einfach nur dummes Geschwätz. Man sollte sich Urteile bei völliger Ahnungslosigkeit besser verkneifen.
Nur mal so zum mitdenken: Abrechnung z.B. per Jahresmitte. Das Mietverhältnis soll am 30.09.11 enden. Abrechnungsperiode würde dann am 30.06.12 enden. Abrechnungsfrist 12 Monate dazu wäre der 30.06.13 und damit annähernd zwei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses, bis die Kaution wirklich fällig ist. Womit die Aussage "bis zu 2 Jahren" vielleicht nicht ganz präzise, trotzdem aber weit weg von dummem Gerede wäre.
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von RMHV am 02.07.2011 10:42
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