Hallo Rechtsexperten,
ich habe Anfang der Woche bei einem Händler im Amazon Marketplace eine Spielkonsole gekauft. Der Preis lag etwa 10% unter den günstigsten Angeboten anderer Anbieter.
Die Bestellbestätigung enthält bei Amazon den folgenden Hinweis:
quote:
Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.
Eine Stunde nach der Bestellbestätigung bekam ich eine Versandbestätigung.
Am nächsten Tag war der entsprechende Betrag von meinem Konto abgebucht.
Drei Tage später bekam ich von Amazon eine "Gutschriftbestätigung" mit "Grund der Erstattung: Artikel war falsch ausgezeichnet". Nun will mir Amazon innerhalb der "nächsten 10 Werktage" den Betrag gutschreiben.
Eigentlich möchte ich auf dem KV bestehen, aber
1. Ist überhaupt ein KV zustandekommen?
2. Welche Chanchen seht Ihr auf dem KV zu bestehen?
3. Wer ist mein Ansprechpartner? Der Verkäufer im Marketplace oder Amazon?
4. Mal böse gesprochen: Ist es rechtens, sich über den Jahreswechsel kurzfristig Liquidität zu verschaffen, indem man Geld für "Angebote" abbucht und erst im neuen Jahr wieder zurückbucht und einen "Angebotsirrtum" vorgibt?
Mit freundlichen Grüßen
pole74
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