Kaufvertrag zustande gekommen?

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
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Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Kaufvertrag zustande gekommen?

Hallo zusammen,
ich beschreibe einmal eine Situation:

Eine Person sieht bei ebay einen Artikel. Diese fragt den Verkäufer, ob er noch andere Modelle hat. Dieser teilt mit, zu welchen Konditionen er welche Artikel verkaufen würde. Der Schriftverkehr sieht wie folgt aus: (bitte von unten anfangen)

Hallo Käufer,

Es bleibt bei dem schriftlich Vereinbarten!


Hallo Verkäufer,

...wie gesagt. da ich interesse an dem gerät habe, müssten wir den liefertermin abstimmen. zahlung wäre dann bei übergabe. wenn sie mit gutem gewissen verkaufen, sollte dies für sie auch kein problem sein, oder?


Hallo Käufer,

Diese Entscheidung überlassen wir lieber dem Gericht!


Hallo Verkäufer,

sie haben nicht mitgeteilt, dass sie eine bezahlung im voraus wünschen. da ich nichtmal ihre kontaktdaten habe, überweise ich nicht jm. "fremdes" geld. zudem haben sie mir keine infos zur lieferung gegeben. diese wäre ebenfalls kaufgegenstand gewesen. da noch fragen offen gewesen sind, kam es nicht zu zwei übereinstimmenden willenserklärungen.


Hallo Verkäufer,

kein problem. ich nehme ihn aber. hatte nur gefragt, warum sie für den 3-28 mehr haben wollten? der 3-32 müsste doch teurer sein. lieferung ist nach hamburg. wie machen wir das mit der bezahlung?

bitte um rückmeldung


Hallo Käufer,

Das Gerät war bekanntlich für Sie reserviert. Danach haben Sie schriftlich so wohl den Erwerb, wie auch, daß Sie überweisen würden, bestätigt. Diese Schreiben würden der Klage beigefügt werden, die schon fertig ist. Da ich den Gerichtsweg allerdings für unnötig halte, wegen 500,-, habe ich Ihnen eine Zahlungsfrist bis zum 17.12. gegeben. Ich denke, daß wir die Sache auch so zu Ende führen können, nicht?



Hallo Verkäufer,

vielen dank für ihren anruf. vor langer zeit habe ich das gerät angefragt. da sie mir mitgeteilt haben, dass das gerät reserviert sei, habe ich mir ein anderes gerät gekauft. da sie es mir mit beo4 fernbedienung, rack und lieferung angeboten haben, ist das natürlich ein guter preis. allerdings sollte das gerät zeitnah geliefert werden. da es nicht über eine auktion bei ebay lief, zahlich natürlich bar bei übergabe und nicht per vorkasse. bitte um rückmeldung


Hallo Käufer,

Ah, ja! Was wäre denn die Lieferanschrift?
(Ich bekomme eben täglich 10-20 Anfragen)



Hallo Verkäufer,

xxxx ist mein name. sie hatten mir auch eine mail an xyzgeschickt.



Hallo Käufer,

wer sind Sie denn? Ohne Name und Anschrift wäre eine Zusendung sowieso nicht möglich




Hallo Verkäufer,

wir haben recht viel hin und her geschrieben. sie haben mir gesagt, dass sie mir den beovision 3-32 für 500 euro zusenden. benötige nur noch die bankverbindung



Hallo Käufer,

Wen hatte ich den zugesagt? Ich weiss doch nicht Mal wer Sie sind! Das Gerät ist reserviert, es soll nächste Woche abgeholt werden



Hallo Verkäufer,

sie hatten mir den doch zugesagt...


Hallo Käufer,

Ist leider schon weg


Hallo Verkäufer,

prima, also 500 euro für den 3-32 mit beo4 und rack. gehe davon aus, dass der zustand noch gut ist? hatte mich nur gewundert, warum der 3-28 von ihnen für 1000 euro angeboten wurde und der 3-32 mit rack für 600. viele grüße! freu mich schon :)


Hallo Käufer,

Geben Sie mir bitte Ihre Anschrift für die Lieferung!


Hallo Verkäufer,

xyz@web.de
vielen dank!


Hallo Käufer,

Transport nach Hamburg bei Gelegenheit wäre kein Problem.
Geben Sie mir bitte Ihre E-Mail Adresse.
Mit freundlichem Gruß
P. Rasmussen


Hallo Verkäufer,

vielen dank für die schnelle rückmeldung. ich wohne in hamburg. wäre prima, wenn sie mir die preise der geräte nennen können. ist jeweils eine fernbedienung dabei?


Hallo Käufer,

Jawohl, 3-28, 3-32, Beovision 1, Beocenter 1 (ist Beovision 1 mit integrierter Hifi-Anlage und DVD), Beocenter AV5 und, eben, diesen Avant!
Suchen Sie mehrere Geräte, oder eins davon?
Wo wohnen sie?
Mit freundlichem Gruß


Hallo Verkäufer,

ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten Beovision 1, Beovision 3-28/32 und Avant. Da Sie Ihreb Samlung auflösen, würde mich interessieren, ob Sie vlt. passende Geräte anbieten können. Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
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Muss der Käufer das Gerät jetzt abnehmen? Der Verkäufer teilte m mit, dass er das Gerät bereits (für jm. anderes) reserviert hätte. Außerdem möchte ich nicht im Voraus zahlen. Kann der Käufer noch aus der Sache rauskommen?



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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Ohne mir das ganze kindische hin und her komplett durchgelesen zu haben:

quote:
Muss der Käufer das Gerät jetzt abnehmen? Der Verkäufer teilte m mit, dass er das Gerät bereits (für jm. anderes) reserviert hätte. Außerdem möchte ich nicht im Voraus zahlen. Kann der Käufer noch aus der Sache rauskommen?


Da es sich offensichtlich (offiziell oder rechtswidrig inoffiziell) um einen gewerblichen Händler handelt, kann der Käufer von seinem Widerufsrecht Gebrauch machen, über welches der Verkäufer hätte in Textform übrigens informieren müssen.
Es muss also nichts bezahlt und nichts abgenommen werden.

Sollte der Verkäufer dagegen behaupten, er habe in diesem Fall den Artikel quasi "unter der Ladentheke" und nicht offiziell als gewerbliche Händler verkauft, ist von Steuerbetrug seinerseits auszugehen.


Der Verkäufer ist schlichtweg ein Spinner. Vertragsbruch mit Ebay (Vertragsschluss ausserhalb der Auktion), scheinbar UWG-Verstösse, evtl. Steuerbetrug und labert die ganze Zeit von Klage, obwohl der Käufer sowieso ein Widerrufsrecht hätte?
Kann man nur drüber lachen.
Der Verkäufer hat Glück, wenn ER ohne rechtliche Konsequenzen aus der Sache rauskommt.


-- Editiert am 13.12.2010 16:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Es bleibt bei dem schriftlich Vereinbarten!

Das ist das was nachprüfbar sein wird. Ich gehe mal davon aus, daß der VK eine Privatperson ist. Wenn etwas vereinbart wurde (egal ob schriftlich oder mündlich) dann ist das auch einzuhalten.

quote:
Das Gerät war bekanntlich für Sie reserviert. Danach haben Sie schriftlich so wohl den Erwerb, wie auch, daß Sie überweisen würden, bestätigt.

Danach wäre der VK im recht und könnte auf Überweisung und Abnahme der Ware bestehen.
Gibt es denn solch eine Vereinbarung? In dem kopierten Text konnte ich das nicht erkennen.

quote:
viele grüße! freu mich schon

Hört sich danach an, als ob man sich bereits geeinigt hätte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Danach wäre der VK im recht und könnte auf Überweisung und Abnahme der Ware bestehen.
Gibt es denn solch eine Vereinbarung? In dem kopierten Text konnte ich das nicht erkennen.


Nö, denn die reine "Reservierung" des Gerätes einbindet dem Verkäufer nicht davon, Widerrufsrecht gewähren zu müssen. Sonst würde ja jeder Verkäufer behaupten, ab Interesse oder Bestellung sei die Ware "reserviert" gewesen und das gesetzliche Widerrufsrecht verweigern.
Vom Widerruf kann man bereits auch VOR dem Versenden/Bezahlen der Ware Gebrauch machen.

Anders wäre es, wenn er das Gerät selber im Auftrag des Kunden individuell für ihn angefertigt hätte, was aber hier nicht der Fall zu sein scheint.

Ps: Der Verkäufer hat natürlich Recht, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist, nur hat der Käufer eben ein Widerrufsrecht.
Der Verkäufer weiss aber auch, dass er nur dumm rumdroht und sein Anliegen nicht vor Gericht durchsetzen könnte und vorallem höchstwahrscheinlich noch selber auf die Nase fällt.





-- Editiert am 13.12.2010 16:55

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

der vekäufer ist eine privatperson.

vereinbart ist nichts anderes als im schriftverkehr oben. der käufer (vlt ich^^) hat nur mal nach den bankdaten gefragt. das heißt aber doch nicht, dass der käufer dann zwingend vorab überweisen muss?!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

laut der aussage des verkäufers war das gerät ja auch anscheinend erstmal für wen anderes...als für den "käufer"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
der vekäufer ist eine privatperson.


Meine Einschätzung:
Nö, ist er nicht.
Er ist Steuerbetrüger und UWG-Verletzer, der sich als Privater ausgibt.

quote:
"Suchen Sie mehrere Geräte, oder eins davon?"


Er kann ja gerne klagen. Wer seine "Sammlung auflöst" und dieses gleichartigen Artikel einzeln verkauft, ist schneller als er denkt ein gewerblicher Händler mit allen Pflichten...wenn man ihn denn wirklich unterstellen will, nicht vorsätzlich, sondern nur ausversehen gewerblich zu handeln...

Sende doch mal Formulierungen wie "Suchen Sie mehrere Geräte, oder eins davon?" an Wettbewerber oder die Steuerbehörden.

Alleine schon der Anfan eures "geniale" Gespräches "..hab die Klage schon fertig.."...haha...
Wer schon gleich so kommt, weiss dass er niemals klagen wird, hofft aber, den anderen zu der gewünschten Handung "freiwillig" zu bewegen.


-- Editiert am 13.12.2010 17:22

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

er sagte mir, er löse seine privatsammlung auf...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
er sagte mir, er löse seine privatsammlung auf...


Ok, nur mal angenommen das stimmt. Wieviel gleichartige Artikel verkauft(e) er bisher/zur Zeit?


Und was ist das für eine Privatsammlung? eine Privatsammlung an Plasma-TV-Geräten?
Also, es gibt ja viele schöne Sammelleidenschaften, aber "vom Laster gefallen" ist dort wohl wahrscheinlicher, als dass es sich wirklich um eine Sammlung handelt.

-- Editiert am 13.12.2010 17:27

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

hier nochmal der kompl. schriftverkehr:

generell möchte der käufer das gerät nicht mehr. falls er (vlt ich^^) es rechtlich doch nehmen muss, soll es bei übergabe bezahlt werden. hat der käufer das recht dazu?!


bitte wieder von unten lesen...:

Verkäufer:

Ich transportiere nicht einen Fernseher 900 km ohne Vorauszahlung! Das macht sicher auch kein anderer...



Käufer:

sie bringen mir den doch vorbei? wo ist das problem der zahlung bei übergabe?



Verkäufer:

Es bleibt bei dem schriftlich Vereinbarten!



Käufer:

...wie gesagt. da ich interesse an dem gerät habe, müssten wir den liefertermin abstimmen. zahlung wäre dann bei übergabe. wenn sie mit gutem gewissen verkaufen, sollte dies für sie auch kein problem sein, oder?



Verkäufer:

Diese Entscheidung überlassen wir lieber dem Gericht!




Käufer:

sie haben nicht mitgeteilt, dass sie eine bezahlung im voraus wünschen. da ich nichtmal ihre kontaktdaten habe, überweise ich nicht jm. "fremdes" geld. zudem haben sie mir keine infos zur lieferung gegeben. diese wäre ebenfalls kaufgegenstand gewesen. da noch fragen offen gewesen sind, kam es nicht zu zwei übereinstimmenden willenserklärungen.






Verkäufer:

Das Gerät war bekanntlich für Sie reserviert. Danach haben Sie schriftlich so wohl den Erwerb, wie auch, daß Sie überweisen würden, bestätigt. Diese Schreiben würden der Klage beigefügt werden, die schon fertig ist. Da ich den Gerichtsweg allerdings für unnötig halte, wegen 500,-, habe ich Ihnen eine Zahlungsfrist bis zum 17.12. gegeben. Ich denke, daß wir die Sache auch so zu Ende führen können, nicht?





Hallo Verkäufer

vielen dank für ihren anruf. vor langer zeit habe ich das gerät angefragt. da sie mir mitgeteilt haben, dass das gerät reserviert sei, habe ich mir ein anderes gerät gekauft. da sie es mir mit beo4 fernbedienung, rack und lieferung angeboten haben, ist das natürlich ein guter preis. allerdings sollte das gerät zeitnah geliefert werden. da es nicht über eine auktion bei ebay lief, zahl ich natürlich bar bei übergabe und nicht per vorkasse. bitte um rückmeldung


-Der Käufer bekommt auf einmal einen Anruf an seinem Arbeitsplatz. Nr. wurde vorab nicht herausgegeben

Verkäufer:

Bitte um Überweisung auf
IBAN: (schweizer Konto)
BIC: …..
….

Käufer:

kein problem. ich nehme ihn aber. hatte nur gefragt, warum sie für den 3-28 mehr haben wollten? der 3-32 müsste doch teurer sein. lieferung ist nach hamburg. wie machen wir das mit der bezahlung?



Verkäufer:

Ah, ja! Was wäre denn die Lieferanschrift?
(Ich bekomme eben täglich 10-20 Anfragen)



Käufer:

abc ist mein name. sie hatten mir auch eine mail an xyz@web.de geschickt.




Verkäufer:

wer sind Sie denn? Ohne Name und Anschrift wäre eine Zusendung sowieso nicht möglich




Käufer:

wir haben recht viel hin und her geschrieben. sie haben mir gesagt, dass sie mir den beovision 3-32 für 500 euro zusenden. benötige nur noch die bankverbindung



Verkäufer:

Wen hatte ich den zugesagt? Ich weiss doch nicht Mal wer Sie sind! Das Gerät ist reserviert, es soll nächste Woche abgeholt werden




Käufer:

sie hatten mir den doch zugesagt...




Verkäufer:

Ist leider schon weg


Käufer:

prima, also 500 euro für den 3-32 mit beo4 und rack. gehe davon aus, dass der zustand noch gut ist? hatte mich nur gewundert, warum der 3-28 von ihnen für 1000 euro angeboten wurde und der 3-32 mit rack für 600. viele grüße! freu mich schon :)


Verkäufer:

Geben Sie mir bitte Ihre Anschrift für die Lieferung!


Käufer:

xyz@web.de
vielen dank!


Verkäufer:

Transport nach Hamburg bei Gelegenheit wäre kein Problem.
Geben Sie mir bitte Ihre e-Mail Adresse.
Mit freundlichem Gruß





Käufer:

vielen dank für die schnelle rückmeldung. ich wohne in hamburg. wäre prima, wenn sie mir die preise der geräte nennen können. ist jeweils eine fernbedienung dabei?



Verkäufer:

Jawohl, 3-28, 3-32, Beovision 1, Beocenter 1 (ist Beovision 1 mit integrierter Hifi-Anlage und DVD), Beocenter AV5 und, eben, diesen Avant!
Suchen Sie mehrere Geräte, oder eins davon?
Wo wohnen sie?
Mit freundlichem Gruß


Käufer:

ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten Beovision 1, Beovision 3-28/32 und Avant. Da Sie Ihreb Samlung auflösen, würde mich interessieren, ob Sie vlt. passende Geräte anbieten können. Würde mich über eine Rückmeldung freuen.





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-- Editiert am 13.12.2010 17:39

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

jaja, vom polnischen Laster gefallen und das Geld soll in die Schweiz überwiesen werden? Lustig. Ich würde den VK ignorieren, in Spamfilter setzen und Ende der Geschichte. Der wird kaum noch 55ct für eine Briefmarke opfern, außer er hat eine Vollmeise.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Da du mir ja schon per PN Details nanntest, kann ich nur noch mal sagen, ignoriere den Müll und lass die Finger davon.

Ein Sammlung an hochwertigen TV-Geräten hat wohl kaum jemand, es sei denn, er ist gewerblicher Händler oder Hehler.
Selbst WENN es seine Sammlung sein sollte, wäre er wohl als gewerblicher Händler einzustufen.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das hört sich für mich nach einer Privatperson an, die wirklci die Sammlung auflöst.
Ein Widerrufsrecht gibt es hier nicht.

quote:
Danach haben Sie schriftlich so wohl den Erwerb, wie auch, daß Sie überweisen würden, bestätigt.

Stimmt das nun oder stimmt es nicht? Wie kann VK behaupten, daß es solch eine Vereinbarung gibt? Wenn es diese Erklärung gibt, dann kann er natürlich auch darauf bestehen.
quote:
Es bleibt bei dem schriftlich Vereinbarten!

Dem ist nichts hinzuzufügen, da dies ja unstrittig beweisbar ist. Verträge sind einzuhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Selbst WENN es seine Sammlung sein sollte, wäre er wohl als gewerblicher Händler einzustufen.

Warum? Ich habe auch ein Hobby und verkaufe ab und zu mal etwas davon. Das sind auch hochwertige Teile wovon ich mehrere ähnliche habe. Nicht jede Sammlungsauflösung ist als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Gerade bei Hifi Freaks ist so etwas gar nicht selten.
Was weist hier auf einen Schwindel hin?
Gerade bei B&O gibt es sehr viele Leute die eine richtige Sammelleidenschaft entwickelt haben.

-- Editiert am 13.12.2010 17:40

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

mir geht es nur darum, dass es mir komisch vorkommt, dass er unbedingt das geld vorab haben möchte, obwohl es geliefert wird. zudem wurde mir ein schweizer konto angegeben, obwohl artikelstandort baden-wüttemberg ist

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-- Editiert am 13.12.2010 17:56

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

kann er den käufer aufgrund des schriftverkehrs auf zahlung und abnahme verklagen? es ist nicht vereinbart worden, dass zahlung nur vorab möglich ist. außerdem hat er als privatverkäufer nicht die gewährleistung ausgeschlossen. dies müsste er oder?!

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Konto Schweiz, Artikelstandort BW... das ist merkwürdig.
Aufgrund des hier geposteten Schriftwechsels dürfte eine Klage mehr als nur unwahrscheinlich sein. Wenn wirklich kein anderer Schriftwechsel existieren sollte! Geld vorab ist eigentlich normal. Per Nachname können nämlich durchaus schon mal 4 Wochen vergehen bis die Post das Geld an den Versender überweist. Das ist gar keine Seltenheit. Mindestens aber eine Woche. Vielen ist das halt zu lange.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

das ding wiegt 65kg. die post transportiert das nicht. er möchte nen kurier beauftragen. mir geht es nur darum, dass der verkäufer mich nicht zur vorkasse zwingen kann. hab mittlerweile ein schlechtes gefühl.

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1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Korrekt, etwas gegenteiliges habe ich ja auch gar nicht geschrieben. Ich habe lediglich erklärt, warum viele nicht per Nachnahme versenden wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

einer sagt so, der andere so. wäre prima wenn mir jm begründen kann, ob der käufer aufgrund des schriftvergehrs s.o. zur abnahme des artikels verpflichtet ist...(mit begründung bitte)

-- Editiert am 15.12.2010 13:11

1x Hilfreiche Antwort

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