Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung rechtens?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)
Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung rechtens?

Hallo,

ich habe einen A5 (BJ: 2012 - 123tkm) bei einem Händler erworben.

Er hat mir eine 3 Jahre Garantie von INTEC mit verkauft, die Gewährleistung jedoch ausgeschlossen.

Bei der Probefahrt war alles in Ordnung.

Der Wagen hat TÜV und AU neu bekommen.

Bei der Rückfahrt ist mir jedoch aufgefallen, dass die Kupplung bei 3.000+ Umdrehungen Geräusche macht.

Ich war zum Reifenwechsel in einer Werkstatt vor Ort, dort wurde ich direkt an Audi verwiesen.

Audi sagt jetzt, dass ich bei einer Reparatur in Vorkasse treten muss, da sie mit den Garantiefirmen schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Ist der Ausschluss der Gewährleistung überhaupt rechtens?

Im Internet findet man überall Infos, dass ein derartiger Ausschluss nicht rechtskräftig ist.

Im Kaufvertrag steht folgendes:

"Der Käufer ist Gewerbetreibender, daher Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung"


Ich habe natürlich keinen Gewerbeschein. Der Verkäufer sagte mir, er müsse dies jedoch nicht prüfen, es wäre so aber möglich, die Gewährleistung auszuschließen.

Weiter heißt es:

"Das nachstehen beschriebene Fahrzeug wird wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jedweder Gewährleistung / Sachmängelhaftung im Hinblick auf technische und optische Mängel jeglicher Art, inbesondere frühere Unfälle sowie auftretende Mängel in Folge früherer Unfälle verkauft. Das Fahrzeug wird daher ausdrücklich als nicht unfallfrei, nicht nachlackierungsfrei verkauft. Der Ausschluss bezieht sich auf jede öffentliche Äußerung und Werbung seitens des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeugs. Ohne jegliche Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder sonstige Zusicherung bezüglich der Eigenschaften."

Habe ich jetzt einfach Pech, weil ich den Vertrag so unterschrieben habe, oder Glück, weil derartige Verträge nach deutschem Recht ungültig sind?

In meinem Fall: Muss der Händler für den "möglichen" Schaden am Auto aufkommen, oder ist er fein raus?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

-- Editier von JackDaniel1985 am 27.07.2015 15:02

-- Editier von JackDaniel1985 am 27.07.2015 15:02

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Sie haben das Fahrzeug als Gewerbetreibender für Ihr Gewerbe gekauft?

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat:
"Der Käufer ist Gewerbetreibender, daher Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung"

Ich habe natürlich keinen Gewerbeschein. Der Verkäufer sagte mir, er müsse dies jedoch nicht prüfen, es wäre so aber möglich, die Gewährleistung auszuschließen.


Die ganzen Verbraucherschutzvorschriften wären doch wohl reichlich für den Arsch, wenn man so ohne weiteres den Unternehmerstatus per Vereinbarung herbeiführen könnte.
Prüfen muss der Verkäufer tatsächlich nichts. Der Verbraucher bleibt trotzdem Verbraucher. Und diese Klausel (die nochdazu vom Verkäufer selbst in den Vertrag eingeführt wurde) bewirkt sicherlich keinen Rechtsschein dahingehend, dass du dich jetzt als Unternehmer behandeln lassen musst. Auf Ideen kommen manche Händler..... :augenroll:

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Ganz so einfach ist es nicht. Der BGH hat dazu bereits entschieden:
http://autokaufrecht.info/2004/12/vortaeuschen-der-unternehmereigenschaft-durch-verbraucher/

Da der Händler offenbar von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass er nicht an Verbraucher verkauft, könnte er mit seinem "Schachzug" zunächst einmal durchkommen. Ähnlich war ja auch die Konstellation im o.g. Urteil.
Zumindest muss ein Käufer sich fragen lassen, warum er denn einen solchen Vertrag überhaupt unterschrieben hat, wenn er doch tatsächlich kein Unternehmer ist. Argumentiert der Händler richtig, kann er Recht bekommen.


Allerdings würde ich hier beim Gewährleistungsausschluss ansetzen, denn der ist, so er denn vollständig zitiert wurde, nicht ausreichend. Man kann die Gewährleistung nicht vollständig ausschliessen.
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dürfen von dem Ausschluss nicht erfasst sein und darauf hat der Händler im Vertrag hinzuweisen.

Signatur:

0o--v--o0

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von muran):
Sie haben das Fahrzeug als Gewerbetreibender für Ihr Gewerbe gekauft?


Nein, es wurde nur so angegeben, damit der Händler keine Gewährleistung geben muss.

Ich betreibe kein Gewerbe.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von arbeits-zorro):
Die ganzen Verbraucherschutzvorschriften wären doch wohl reichlich für den Arsch, wenn man so ohne weiteres den Unternehmerstatus per Vereinbarung herbeiführen könnte.
Prüfen muss der Verkäufer tatsächlich nichts. Der Verbraucher bleibt trotzdem Verbraucher. Und diese Klausel (die nochdazu vom Verkäufer selbst in den Vertrag eingeführt wurde) bewirkt sicherlich keinen Rechtsschein dahingehend, dass du dich jetzt als Unternehmer behandeln lassen musst. Auf Ideen kommen manche Händler.....


Auch nicht, wenn ich das "aus freiem Willen" unterschrieben habe!?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von GSXR#90):
Da der Händler offenbar von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass er nicht an Verbraucher verkauft, könnte er mit seinem "Schachzug" zunächst einmal durchkommen.


So war es nicht. Er sagte nur, dass er es so "angibt" um keine Gewährleistung geben zu müssen.

Zitat (von GSXR#90):
Allerdings würde ich hier beim Gewährleistungsausschluss ansetzen, denn der ist, so er denn vollständig zitiert wurde, nicht ausreichend. Man kann die Gewährleistung nicht vollständig ausschliessen.
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dürfen von dem Ausschluss nicht erfasst sein und darauf hat der Händler im Vertrag hinzuweisen.


Danke für die Info.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

.... TE war schneller

-- Editiert von GSXR#90 am 27.07.2015 19:24

Signatur:

0o--v--o0

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich werde wohl nächste Woche einen Termin bei AUDI bekommen und das Fahrzeug dort mal prüfen lassen.

Wenn ein Defekt besteht und der von der Garantie übernommen wird, ist ja alles super (das genau war ja auch der "Plan" des Händlers).

Wenn ich allerdings auf Kosten sitzen bleibe, werde ich mich an den Händler wenden.

Bei "TÜV neu" und einer Inspektion (mit Protokoll) von knapp 3000km gehe ich als Käufer einfach mal davon aus, dass der Wagen auch ok ist, zumal ich bei der Probefahrt nichts feststellen konnte.

Ein etwas komisches Bauchgefühl hatte ich bei dem "Gewährleistungsausschluss" schon... Der Händler meinte nur, das ist "gängig" und die Garantie würde ja für etwaige Fehler aufkommen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von JackDaniel1985):

So war es nicht. Er sagte nur, dass er es so "angibt" um keine Gewährleistung geben zu müssen.


Aber wer kann was beweisen? Aussage steht gegen Aussage, dann kommt es auf das Geschriebene an.

Dann bleibt hilfsweise immer noch der Weg über den Formfehler.

Signatur:

0o--v--o0

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von GSXR#90):
Zitat (von JackDaniel1985):
So war es nicht. Er sagte nur, dass er es so "angibt" um keine Gewährleistung geben zu müssen.
Aber wer kann was beweisen? Aussage steht gegen Aussage, dann kommt es auf das Geschriebene an.
Dann bleibt hilfsweise immer noch der Weg über den Formfehler.


Ich hab keine Ahnung, ob der Händler überprüfen muss (Gewerbeschein), ob ich auch ein Gewerbe treibe, oder nicht.

Vielleicht habe ich ja Glück... Mal gucken, was AUDI und die Versicherung sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Muss er nicht. Er muss sich nicht mal einen Ausweis zeigen lassen, wenn weniger als 15 Mille in Bar fließen.

Signatur:

0o--v--o0

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JackDaniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 22x hilfreich)

Dienstag ist der Werkstatttermin, ich habe dem Händler die Mängel schriftlich mitgeteilt, um auf der sicheren Seite zu sein und ihm gesagt, dass ich den Wagen bei Audi prüfen lassen werde.

Soweit alles richtig gemacht?

6x Hilfreiche Antwort

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