Kaufvertrag und Retourenrecht

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schulz1900
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag und Retourenrecht

Hallo Zusammen,
erstmals Entschuldigung für Fehler, deutsch ist nicht meine Muttersprache, sondern englisch.
Erstens eine kurze Schilderung:
1. Am 20.12.16 habe ich u.a. ein Handy Online bei einem Händler gekauft, wo ich öfters EDV Artikel gekauft habe.
2. Am 28.12.2016 habe ich das Handy reklamiert, da nach ein Software Update der Bildschirm geflackert hatte. Das Handy wurde nach eine Online Reklamation zurückgeschickt.
3. Am 2.1.2017 habe ich vom Unternehmen eine Versandbestätigung erhalten, dass meine Retoure bearbeitet wurde, kurz danach habe ich das neue Handy erhalten und war sehr glücklich das alles so schnell abgewickelt wurde.
4. Am 12.7.2017 habe ich eine Email erhalten das „meine Ware" soeben in den Versand gegeben wurde und eine PDF Rechnung erhalten...In diese Rechnung steht folgendes:

"Nachbelastung zu Werkstattrechnung, da wir fristgerecht keine Rückmeldung auf unsere E-Mails vom 19.6.17, 27.6.17 und 4.7.17 erhalten haben, senden wir Ihnen das Handy wie angekündigt unter Nachbelastung des ursprüngliches Kaufpreises zurück. Bitte entfernen Sie entsprechend das verknüpfte Apple Konto auf dem Mobiltelefon. Nach Erhalt der Ware haben Sie 14 Tage Zeit uns das Gerät in dem ursprünglichen Zustand zurück zusenden..."

Die o.g. Emails habe ich nicht erhalten, sondern nur die Email vom 12.7.17.

Für mich war die ganze Angelegenheit beim Empfang von der Retoure in Januar 2017 erledigt, liege ich hier falsch? Ich habe inzwischen das Paket erhalten, habe es aber noch nicht aufgemacht. Sowie ich es sehe ist das Handy, welches jetzt angekommen ist, nicht mein Eigentum, sondern das Handy, das ich in Januar erhalten habe.

Für mich ist die Sache sehr kurios und ich weiß nicht weiter...

Freundliche Grüße,

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schulz1900
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hat keine eine Idee wie ich das handhaben kann? Wie beschrieben ist jetzt das zweite Handy da, was meiner Meinung nach, nicht mein Eigentum ist.

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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