Kaufvertrag über Facebook rechtsgültig?

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2015 14:05:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag über Facebook rechtsgültig?

Guten Tag,
ich war mir nicht sicher, unter welche Thematik dieses Thema fällt, da ich zwei zusammenhängende Fragen habe.

Im November habe ich über Facebook mit jemanden abgemacht, dass ich ein bezahltes Shooting für sie gebe. Im Dezember hat sie die überarbeiteten Fotos erhalten (dieses auch bestätigt) und mir ebenfalls bestätigt, dass sie mit dem Betrag einverstanden ist, den ich für die Arbeit verlangt habe. Ich habe zuvor ausführlich beschrieben was ich gemacht habe und was sie erhalten hat.
All diese Informationen gehen klar aus dem Facebook Verlauf heraus. Ende Dezember wurde ich darauf vertröstet, dass wir uns die Tage treffen werden und ich bei einem Kaffee mein Geld erhalte (hat sie explizit so erwähnt).
Im Dezember hat sie mich dann Blockiert und Gelöscht, als ich fragte, wie es denn mit dem Geld aussieht.

Gestern rief ich sie an um sie nochmals nach dem Geld zu fragen. Zu Beginn hatte sie noch nicht erkannt, wer ich denn bin. Als ich meinen Namen sagte, legte sie auf. Ich habe das Telefonat aufgenommen. Daraufhin erhielt ich eine SMS, dass ich ihren Schuldnerberater kontaktieren soll.

Laut einigen Posts in diesem Forum, scheint ein solcher Kaufvertrag rechtsgültig zu sein. Der Facebook-Verlauf belegt den ganzen Ablauf.

Nun der zweite Punkt, der alles für mich komplizierter macht: Ich bin Student und habe kein Gewerbe. Habe ich dann trotzdem Anrecht auf den von uns gemeinsam vereinbarten Betrag, dem sie eindeutig zugestimmt hatte?

Kurz:
- Ist der Vertrag rechtsgültig?
- Habe ich Anrecht auf das Geld, obwohl ich kein Gewerbe besitze?

-- Editiert G-Nova am 11.01.2015 12:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag ist Rechtsgültig, dass ist keine Frage,allerdings hast du gleich mal zwei Probleme!

quote:
Ich habe das Telefonat aufgenommen
Dies hast du natürlich auch vor der Aufnahme mitgeteilt und es wurde eine Zustimmung dazu gegeben? Wenn nein, dann hast du illegal aufgezeichnet, mit all den daraus resultierenden Folgen für dich!

quote:
Habe ich Anrecht auf das Geld, obwohl ich kein Gewerbe besitze?
Natürlich hast du das Anrecht auf das Geld, allerdings solltest du dann mit den entsprechenden Folgen auch leben.

Verbuche das Ganze als etwas gelerntes ab, würde ich sagen...

Soviel zum rechtlichen, jetzt noch meine pershnliche Meinung! Ich fibd es ehrlich gesagt eher in ordnung wenn dan Jemand nicht zahlt, da ist dann alles ok für mich. Du versuchst hier mich und Alle anderen zu "beschei***". Damit bist du diesmal auf die Nase gefallen.
Melde ein Kleingewerbe an und halte das mit deinen Photoshootings korrekt und Arbeite auf Rechnung etc, dann kannst du auch gegen nicht zahlende Kunden vorgehen und musst auch uns hier nicht "beschei+++"!
Das wäre ein ordentliches Verhalten...



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.01.2015 14:05:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde mich daran halten. Vielen Dank für die Information.

1x Hilfreiche Antwort

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