Kaufvertrag rechtsgültig trotz Anfechtung? Ebay Käufer besteht auf Auslieferung der Ware.

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dreamwalker123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaufvertrag rechtsgültig trotz Anfechtung? Ebay Käufer besteht auf Auslieferung der Ware.

Hallo, ohne viel drumherum zureden möchte ich schnell zum wesentlichen kommen: Ich habe letzten Freitag den Blue Ray Player meiner Schwester für 50 € auf Ebay verkauft, ich dachte dass der Blueray player voll funktionsfähig sei und habe dies auch so in der Artikelbeschreibung vermerkt. Als ich Sonntag mittag den Blueray player von meiner schwester abholen und versandfertig machen wollte, habe ich im laufe des gespräches erfahren, dass der blueray player nur eingeschränkt funktioniert, daraufhin habe den Kauf auf Ebay abgebrochen und den Betrag über Paypal zurückgesendet. Kurz danach bestand der Käufer auf Schadensersatz oder Auslieferung da ein gültiger Kaufvertrag zustande kam, daraufhin habe ich ihm eine Irrtumsanfechtung nach §119 BGB zukommen lassen. Nun besteht er aber immernoch auf Auslieferung und sagt, dass er meine Anfechtung nicht akzeptiert. Er hat mir eine 14 Tägige Frist gesetzt und will für jeden versäumten Tag 2,50 Schadensersatz fordern. Ist meine Anfechtung gültig, da Sie ja erst 2 Tage nach Kauf verfasst wurde, aber da der Irrtum ja erst nach 2 Tagen festgestellt wurde und die Anfechtung auch am selben Tag noch rausging. Wie seht ihr die Sache? Kann er mir wegen dieser Sache Ärger machen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17009 Beiträge, 5896x hilfreich)

1) Der Kaufvertrag ist gültig.
2) Deine Anfechtung wegen Irrtum ist gültig, aber ob damit wirksam der KAufvertrag angefochten werden kann ist eine andere Sache.
3) Du schuldest die versprochene Ware.
4) Die 2,5€ Schadenersatz pro Tag sind Quatsch.

Als Verkäufer hast du natürlich eine Sorgfaltspflicht. Der Mangel war der Eigentümerin ja bekannt. Du hättest vor der Auktion fragen müssen, ob mit dem Gerät alles in Ordnung ist. Einfach mal ins Blaue etwas annoncieren und nachher zurückziehen weil man sich auf einen Irrtum beruft, das geht nicht.

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#2
 Von 
dreamwalker123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich hatte mich da auf einen Eigenschaftsirrtum berufen, weil der Blueray Player doch nicht alles konnte was ich da reingeschrieben habe. Wovon hängt es ab ob der Kaufvertrag wirksam angefochten werden kann. Ich habe ihm ja bereits sein Geld zurückgegeben, was kann ich noch machen? ich habe definitiv keine lust mich ausnehmen zulassen, noch vors Gericht zugehen.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also ich hatte mich da auf einen Eigenschaftsirrtum berufen, weil der Blueray Player doch nicht alles konnte was ich da reingeschrieben habe
Das ist nicht gerade ein guter Grund zur Anfechtung. Ein Guter Grund wäre wen du bei der Typenbezeichnung einen Zahlendreher oder Buchstabenfahler gemacht hätest, aber so, das wird wohl ehr nichts mit der Anfechtung würde ich meinen.

Zitat:
Ich habe ihm ja bereits sein Geld zurückgegeben
Das hat reich gar keine Auswirkung darauf ob deine Anfechtung gültig ist. Nur ist es jetzt so, dass dein K erstmal auf die Ware bestehen kann und nicht mehr das mit der Vorkasse gilt!

Zitat:
was kann ich noch machen?
Ein von dir beschriebenes Gerät selber besorgen und dann dem K zukommen lassen.

Zitat:
ich habe definitiv keine lust mich ausnehmen zulassen
Die geforderten 2,5Euro pro Tag sind natürlich Quatsch, wie schon beschrieben. Aber weiter hat das nichts mehr mit ausnehmen zu tun. Kann gut sein, dass das für dich jetzt ein Minusgeschäft wird, aber dan ist das absolut kein ausnehmen, wenn du jetzt ein von dir beschriebenes Gerät beschaffen müsstest und dies dann dem K zukommen lassen würdest (Er muss dann natürlich den bei der Auktion erzielten Preis + Versand bezahlen, keine Frage)

Zitat:
Kann er mir wegen dieser Sache Ärger machen?
Ja kann er, wenn er sich hier auch im Forum meldet, werden wir ihm auch sagen, er soll dir eine ordentliche Frist setzen zur Lieferung, wenn diese dann verstrichen ist, soll er selber Ersatz besorgen und den Differenzbetrag dann von dir einfordern, als Schadensersatz...

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hast Du den Player als voll funktionsfähig beschrieben? Falls nicht, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Der Eigenschaftsirrtum tritt hinter die Gewährleistungsrechte zurück, d.h. wenn bezüglich der Eigenschaft ein Gewährleistungsanspruch besteht, so kann man keinen Eigenschaftsirrtum geltend machen.

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#5
 Von 
dreamwalker123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja wurde als voll funktionstüchtig beschrieben, ist aber ein Privatverkauf gewesen.

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#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dann ist keine Anfechtung möglich. Und Du hast einen funktionsfähigen Player zu liefern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
ist aber ein Privatverkauf gewesen.
Nur mal so zur Info, auch bei einem Privatverkauf muss die Gewährleisstung ausgeschlossen werden.

Schreibt man nur: Dies ist ein Privatverkauf
Dann muss man Gewährleisstung geben!

Schreibt man Dies ist ein privatverkauf ohne Garantie
Dann wird das noch als Ausschluss der Gewährleisstung anerkannt, aber wennman nichtmal das schreibt, dann ist die Gewährleisstung nicht ausgeschlossen...

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#8
 Von 
dreamwalker123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

So sieht ürbigens meine Anfechtung aus.

Anfechtungserklärung


Hallo Herr xy,
hiermit fechte ich die durch mich abgegebene Willenserklärung, gerichtet auf Abschluss des Ebay-Angebotes für den Blue Ray Player mit der Ebay-Artikelnummer 281909xxyxy vom 15.01.16 an.
Es lag ein erheblicher Irrtum in der Artikelbeschreibung vor. Der Artikel befand sich bereits bei Angebotserstellung nicht in dem beschriebenen Zustand und funktionierte nur eingeschränkt.

Der Irrtum fiel erst am Sonntag Nachmittag auf. Daraufhin wurde der Kauf via Ebay mit der Begründung der Artikel sei nicht verfügbar abgebrochen und es wurde ihr Geld zurückerstattet. Da Sie von Ebay über den Abbruch und über die Begründung benachrichtigt wurden sind, ist diese bereits als Anfechtung zu verstehen.

Ich weise darauf hin, dass ich mich nicht länger an die Verpflichtungen aus der Vereinbarung gebunden fühle.

Ich beziehe mich auf §119 BGB .

Mit freundlichen Grüßen Kaluk

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es ist egal wie die aussieht, da es keinen zulässigen Anfechtungsgrund gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dreamwalker123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Was fürne *******, 13 Jahre in der Schule gewesen und nichts fürs Leben gelernt. Naja danke euch trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Mach Dir nichts draus, Anfechtungsrecht ist nicht ganz trivial. Ich habe auch eine Weile gebraucht, bis ich es kapiert habe und da verhaue ich mich durchaus immer noch. Im konkreten Fall ist es aber so klar, dass ich mir sicher bin, nicht falsch zu liegen.

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