Kaufvertrag oder nicht?

21. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
drgonzo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag oder nicht?

Person A kauft von Person B Ware x über ein Kleinanzeigen-Portal. Es kommt zum Austausch der Ware und des Geldes. Person A ist mit der Ware wieder zu Hause, da meldet sich Person B und schildert folgende Situation: sie habe x bereits vor dem Verkauf an Person B an Person C über eine abgeschlossene Auktion bei einem Online-Auktionshaus verkauft und dann aber vereinbart, dass Person C sich die Ware einige Tage später ansehen kann um zu entscheiden, ob er sie wirklich haben möchte. Person C fordert nun von Person B die EInhaltung des Kaufvertrages, weshalb Person B die Ware von Person A zurückfordert.

Ist Person A zu einer Rückgabe verpflichtet?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von drgonzo123):
Ist Person A zu einer Rückgabe verpflichtet?

Nö. Oder hat er sich die Rückforderung irgendwie vorbehalten?

Kommunikation einstellen: seine Auktion, sein Problem



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Prinzipiell ist der Verkauf abgeschlossen und der Doppelverkauf ein reines A-Problem.

Persönlich würde ich diese unverschämte Forderung aber eher als Geschäftsgelegenheit sehen und mal prüfen, wieviel Vorkasse A bereit ist für X zu zahlen (sollte mindestens das Dreifache des ursprünglichen Wertes sein), nur dass C vorbeikommen kann und ggf. das Angebot ausschlagen. Gleichzeitig würde ich anbieten, dass falls C nicht kauft, B die Ware X zum ursprüngich vereinbarten Preis wieder kauft ;)

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