Kaufvertrag oder Rechnung, was gilt?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)
Kaufvertrag oder Rechnung, was gilt?

Hallo Forumsleser,

habe Anfang November 2011 einen Kaufvertrag über eine Küche in einem Möbelhaus zusammen mit dem Verkäufer an dessen Arbeitsplatz unterzeichnet.
Gesondert vereinbart wurde zum Kaufpreis: Lieferung bis hinter verschlossene Tür, Gesamtzahlung bis eine Woche nach Lieferung, Zusätzlicher Aufwand bei Lieferung darf mit max. 40euro zusätzlich berechnet werden, 5 Jahre Herstellergarantie.
Der Liefertermin wurde auf 12.12. vereinbart.

Am 07.12. erhielt ich die Nachricht eines neuen Liefertermins: den 20.12.. Es passte mir nicht ganz, aber ich stimmte zähneknirschend zu. Die Küche kam dann am 22.12. mit der Begründung, dass die Anlieferung erst bei Ihnen im Möbelhaus sei, um die Teile zu kontrollieren und zusammen zubauen. Ich blieb ruhig und nahm die Küche am 22. morgens entgegen.
Der Lieferant übergab mir einen Briefumschlag mit Rechnung. Diese deckte sich zum einen nicht mit dem vereinbarten Kaufpreis und zum anderen waren Zusatzkosten für die „Sonderanfertigung von Hochschränken" aufgeführt. Also, alles anders als im Vertrag vom November.
Es war keine Rede von Sonderanfertigung für Hochschränke, zumal diese Schränke aus der Standardtabelle stammten. In der AGB des Kaufvertrag konnte ich nichts finden, was das rechtfertigt.
Die Zusatzkosten sind ca. 10% höher als die Summe im Kaufvertrag.
Habe innerhalb einer Woche nach Lieferung den vereinbarten Preis aus dem Kaufvertrag überwiesen und nicht den höheren Betrag aus der Rechnung.

Was ist nun gültig: der Kaufvertrag vom November oder die Rechnung bei der Lieferung im Dezember ?-
Kann das Möbelhaus noch Nachforderungen stellen ?
Soll ich zum Verkäufer hingehen und das klären oder erst einmal belassen?-
Welche Gesetzesgrundlage bietet hier den Rückhalt ?-

Mit Bitte um Rat und Tips bedanke ich mich im Voarus.

Viele Grüsse


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-- Editiert Null Plan am 09.01.2012 14:05

-- Editiert Null Plan am 09.01.2012 14:08

-- Editiert Null Plan am 09.01.2012 14:09

-- Editiert Null Plan am 09.01.2012 16:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Was ist nun gültig: der Kaufvertrag vom November oder die Rechnung bei der Lieferung im Dezember ?


Grundlage ist der Kaufvertrag. Mit dem kannst du beweisen, was für welchen Preis vereinbart war. Für die Vereinbarung eines höheren Preises ist die Gegenseite beweispflichtig. Das wird ihr gegen den Kaufvertrag wohl nur schwer gelingen.

Ich kann dir ja auch nicht mein Auto für 10 Mille verkaufen und dir dann hinterher eine Rechnung über 50 Mille schicken, weil ich noch Winterreifen dabei gepackt habe. Einseitige Vertragsänderungen sind unwirksam.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Wurde der Rechnung denn überhaupt widersprochen?



Ansonsten gilt was im Kaufvertrag vereinbart wurde.



Unnötige Kosten die durch die verzögerte Lieferung entstanden sind, könnte man geltend machen.
Dazu müsste man wissen ob die Liefertermine FIX waren oder Abweichungen zulässig waren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Besten Dank für die bisherigen Antworten.

---Wurde der Rechnung denn überhaupt widersprochen?---

Ja, der Rechnung wurde widersprochen: erstmals am 30.12. auf der Überweisung mit dem Vermerk, das nur der Preis per Kaufvertrag gilt. Detaillierter wurde gestern ein e-mail an den Verkäufer gesendet und auf den Kaufvertrag verwiesen.
...Neue Frage hierzu: Ist es überhaupt sinnvoll gewesen auf der Überweisung diesen Vermerk zu platzieren, bzw. hätte das im Streitfall Vorteile für mich?-

---Unnötige Kosten die durch die verzögerte Lieferung entstanden sind, könnte man geltend machen.
Dazu müsste man wissen ob die Liefertermine FIX waren oder Abweichungen zulässig waren.---

Eigentlich sind Kosten entstanden, da durch die spätere Nutzungsmöglichkeit öfters essen gegangen wurde. Leider hatte ich der Lieferverschiebung nicht mit der Forderung auf Rückerstattung der externen Kosten zugestimmt.
Der Liefertermin war auf die KW49/50 besprochen, aber im Vertrag auf den 12.12. vereinbart.


-- Editiert Null Plan am 10.01.2012 11:48

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Händler hat schriftlich erklärt, den Kaufvertrag vom November zu akzeptieren. Die Mehrkosten werden nicht mehr in Rechnung gestellt.
Es ist schön, das es zu einem guten Ende geführt hat.
Danke für eure Beiträge.
viele Grüsse

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-- Editiert Null Plan am 19.01.2012 10:18

0x Hilfreiche Antwort

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