Kaufvertrag oder Erbauseinandersetzung bei Grundstück mit mehreren Eigentümern?

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
weitedd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag oder Erbauseinandersetzung bei Grundstück mit mehreren Eigentümern?

Beim Grundbuchamt sind für ein Flurstück, bestehend aus Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche sechs aktuelle Eigentümer eingetragen mit unterschiedlichen Anteilen. Fünf Eigentümer wollen mir ihren Anteil übereignen.
Alle fünf Anteilseigentümer wären mit einem Kaufpreis von 1 Euro einverstanden. Zu den verschiedenen Anteilen kam es durch ein Erbe vor 30 Jahren. Geht das über einen Kaufvertrag oder doch nur über eine Erbauseinandersetzung?
Das alles über einen Notar laufen muss ist bekannt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Kommt drauf an. Wenn im Grundbuch alle Erben mit Bruchteilen im Grundbuch stehen (z.B. A zu 1/6, B zu1/6 usw) ist die Auseinandersetzung bereits erfolgt und die Anteile können ganz normal verkauft werden. Stehen die Erben noch in Erbengemeinschaft drin, ist die Erbengemeinschaft (insoweit) noch nicht aufgelöst. Dann können die einzelnen Erben nur ihren Anteil am Grundstück nicht verkaufen. Besteht die Erbengemeinschaft aber nur noch in Bezug auf das Grundstück, weil alle anderen Werte bereits verteilt sind, können die Erben ihren kompletten (Rest)Erbanteil verkaufen oder aus der (Rest)erbengemeinschaft austreten (Abschichtung). Die Abschichtung geht auch ohne Notar.
Bei Verkauf der (Rest)erbanteile richten sich Notar- und Gerichtskosten aber nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem anteiligen Wert des Grundstücks. Man spart also beim Verkauf nur den Anteil des Käufers im Vergleich zur Erbauseinandersetzung.

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