Wenn im Kaufvertrag einer WEG-Wohnung Verpflichtungen für den Käufer stehen, wie kann die WEG diese Verpflichtungen aufheben? Es handelt sich ja eigentlich nur um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, wenn in der TE zu diesem Thema nichts geregelt ist!
Beispiel Satelliten-Anlage: jeder Käufer hat sich zum Verzicht auf Satelliten-Antennen verpflichtet. Kann die Gemeinschaft diese Verpflichtung aufheben, und falls ja, mit welcher Mehrheit?
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Kaufvertrag mit Verpflichtungen
3. Juni 2011
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Frage vom 3. Juni 2011 | 18:07
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Kaufvertrag mit Verpflichtungen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2011 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
die Verpflichtung kann mit der Eigentümergemeinschaft jederzeit aufgehoben werden!
Hier gilt einfach das Mehrheitsprinip! Geregelt nach Stimmrecht!
#2
Antwort vom 6. Juni 2011 | 13:32
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Mit anderen Worten: die Verpflichtung im Kaufvertrag kann man analog zu einem Umlaufbeschluß sehen, sie hat nicht die gleiche Verbindlichkeit wie ein Eintrag in der TE.
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