Kaufvertrag mit Verpflichtungen

3. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Kaufvertrag mit Verpflichtungen

Wenn im Kaufvertrag einer WEG-Wohnung Verpflichtungen für den Käufer stehen, wie kann die WEG diese Verpflichtungen aufheben? Es handelt sich ja eigentlich nur um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, wenn in der TE zu diesem Thema nichts geregelt ist!

Beispiel Satelliten-Anlage: jeder Käufer hat sich zum Verzicht auf Satelliten-Antennen verpflichtet. Kann die Gemeinschaft diese Verpflichtung aufheben, und falls ja, mit welcher Mehrheit?

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Verpflichtung kann mit der Eigentümergemeinschaft jederzeit aufgehoben werden!
Hier gilt einfach das Mehrheitsprinip! Geregelt nach Stimmrecht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Mit anderen Worten: die Verpflichtung im Kaufvertrag kann man analog zu einem Umlaufbeschluß sehen, sie hat nicht die gleiche Verbindlichkeit wie ein Eintrag in der TE.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen