Kaufvertrag mit Finanzierung - was passiert bei Ablehnung

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)
Kaufvertrag mit Finanzierung - was passiert bei Ablehnung

Hallo,

ich habe in einem bekannten Onlineshop einen Fernseher mit "0% Finanzierung" gekauft, weil es bereits das billigste Angebot war und bei Finanzierung nochmal mit einem 50EUR Gutschein auf die Bestellung geworben wurde. Also kürzestes Finanzierungsinterval gewählt und den Rabatt mitgenommen.
Nach WebID für die Commerzbank kam die Auftragsbestätigung, die laut AGB den Kaufvertrag zustande kommen lässt. Dazu kamen die Vertragsunterlagen der Bank, die zu unterschreiben sind und per Post an die Bank zu senden.
Vom Händler habe ich eine Mail die besagt "herzlichen Glückwunsch, deine Finanzierungsanfrage wurde genehmigt! [...] 6. Nach Eingang und abschließender Prüfung deiner Unterlagen bei der Commerz Finanz GmbH erhälst du eine Bestätigung und deine Bestellung wird umgehend von uns versendet."

In den Vertragsunterlagen habe ich dann gesehen, dass ein zweiter Vertrag über einen Rahmenkredit in Form einer Mastercard dabei war - zusammengefasst mit dem Ratenkredit mit einem Unterschriftenfeld (4 Seiten, durchnummeriert mit "Seite x von 4", jeweils zwei Seiten pro Kredit, Unterschriften am Ende auf Seite 4). Vorher kann der Rahmenkredit höchstens im GANZ klein Gedruckten gestanden haben, wenn überhaupt. In der Werbung sehe ich es gar nicht.
Entsprechend habe ich die Passagen gestrichen und nur den Vertrag zum Ratenkredit abgeschickt.

Den Shop habe ich darüber informiert, um zu vermeiden, dass ich irgendwo in den 21 Seiten Vertragstext übersehen habe, dass das nur als Bündel möglich ist, der Kredit abgelehnt wird und der Fernseher schon bei mir steht. In dem fall wäre es wie gesagt immer noch das günstigste Angebot und ich würde es so wollen, aber ich wollte allgemeinen Ärger vermeiden. Ich habe deutlich gemacht, dass ich das Gerät und die 0% Finanzierung noch will.
Daraufhin habe ich gerade eine Mail erhalten, dass der Artikel "auf meinen Wunsch" storniert wurde.

Da der Vertrag laut AGB zustande gekommen ist, kann ich dem wohl widersprechen und auf Erfüllung bestehen.

Wie verhält es sich rechtlich, sollte der Ratenkredit abgelehnt werden? Besteht der Vertrag weiter und ich habe die Möglichkeit, regulär zu zahlen? Mit oder ohne 50€ Gutschein? Einerseits ist der an die Finanzierung gebunden, andererseits haben wir ja einen Vertrag über die Summe abgeschlossen.
Mir ist auch nciht ganz klar, was bezüglich des Rabattes passieren würde, wenn ich den Kreditvertrag wideriefe.

-- Editier von Methadir am 13.03.2017 15:04

-- Editier von Methadir am 13.03.2017 15:05

-- Editier von Methadir am 13.03.2017 15:08

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Wie verhält es sich rechtlich, sollte der Ratenkredit abgelehnt werden? Besteht der Vertrag weiter.....
Nein, hier handelt es sich um verbundene Verträge. Sollte der Kredit abgelehnt werden ist auch der Kaufvertrag des Fernsehers hinfällig.

Zitat (von Methadir):
Ich habe aber deutlich gemacht, dass ich das Gerät und die 0% FInanzierung noch will.
Irrelevant. Das Angebot war Mastercard-Finanzierung+Fernseher. Einseitig einzelne Bestandteile rauspicken braucht der VK nicht zu akzeptieren.

Zitat (von Methadir):
Daraufhin habe ich gerade eine Mail erhalten, dass der Artikel auf meinen Wunsch storniert wurde.
Korrekt. Du hast gewünscht die MC nicht zu erhalten => Kreditvertrag wurde auf deinen Wunsch hin widerrufen => verbundener Vertrag ist nichtig.

Zitat (von Methadir):
herzlichen Glückwunsch, deine Finanzierungsanfrage wurde genehmigt!
Ziemlich nichtssagend. Was soll das denn bedeuten, dass die FinanzierungsANFRAGE genehmigt wurde? Das sagt zumindest mal NICHT, dass der Kredit genehmigt wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat:
Irrelevant. Das Angebot war Mastercard-Finanzierung+Fernseher. Einseitig einzelne Bestandteile rauspicken braucht der VK nicht zu akzeptieren.

Nö, das war nicht das Angebot. Das Angebot war Fernseher+Ratenkredit.
Der Vertrag, den man nach Bestellungsaufgabe erhält (vorher habe ich bisher nichts davon gefunden) versucht einem zusätzlich noch einen Rahmenkredit mit 5000€ Verfügungsrahmen über eine Mastercard unterzujubeln. Sogar mit einzelner Widerrufsbelehrung. Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, warum der irgendwas mit dem Kaufvertrag zu tun haben soll.
Mittlerweile habe ich auch einzelne Aussagen im netz gesehen, dass Leute von der Commerzbank erfahren haben, dass sie sowas wie "Karte wird nicht gewünscht" draufschreiben sollen und dann nur den Ratenkredit bekommen.

In jedem Fall scheint mir der Händler aktuell keine Möglichkeit zu haben, direkt etwas gegen den Kaufvertrag zu tun. Wenn die Bank "ja" sagt, sehe ich nicht, dass er da rauskommt - egal, ob er seine Provision für den Kreditkartenvertrag erhält oder den Ratenkredit.

-- Editiert von Methadir am 13.03.2017 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Nö, das war nicht das Angebot. Das Angebot war Fernseher+Ratenkredit.
O.k., das können wir hier halt schlecht erkennen, denn wir das Angebot ja nicht. Sollte es so sein, dass davon im Angebot keine Rede war, dann wäre es natürlich keine Stornierung auf Kundenwusch. Hast du mal einen Link zu dem Angebot?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

War mir nicht sicher, ob ich den Fall so konkret machen sollte:
https://www.notebooksbilliger.de/fernseher/50+rabatt+aktion+fernseher

Diverse andere namenhafte Händler (zu denen ich auch NB zähelen würde) haben ähnliche Angebote und es finden sich zumindest einzelne Berichte zu solchen Kreditkartenverträgen.

-- Editiert von Methadir am 13.03.2017 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

O.k., das ist also lediglich eine Werbung ohne jegliche Hintergründe. Es sollte klar sein, dass es zu einem Vertrag irgendwelche Bedingungen gibt. Die 50€ Rabatt gibt es hier wenn man einen entsprechenden =% Finanzierungsvertrag abschliesst. Die Bedingungen dazu wird man mit dem Finanzierungsantrag bekommen. Man ist dann frei zu entscheiden diesen Vertrag anzunehmen, abzulehnen oder zu modifizieren und die Finanzierung evtl. nicht zu erhalten. Wenn die Finanzierung an die MC gekoppelt sein sollte, dann ist es also doch so, dass du diese Art der Finanzierung abgelehnt hast und somit auch der verbundene Vertrag nichtig wäre. Es ist niemals so, dass bei der Werbung für eine Finanzierung alle Konditionen aufgeführt werden. Hier würde ich es allerdings auch so einschätzen, dass jeglicher Schaden der dem Händler entstanden ist nicht dir zuzurechnen wären, da man bei einem Finanzierungsvertrag normalerweise nicht mit einem KK Vertrag rechnen braucht. Sollte der Händler also versuchen irgendwelche Beträge als Schadenersatz (Versandkosten, bereits gelieferter Fernseher nun nicht mehr neu....) einzufordern, dann denke ich, kann man sich gut gegen solche Forderungen wehren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Finanzierung an die MC gekoppelt sein sollte, dann ist es also doch so, dass du diese Art der Finanzierung abgelehnt hast und somit auch der verbundene Vertrag nichtig wäre.

In den vertragsunterlagen kann ich nicht ersehen, dass die beiden Kredite gekoppelt wären. Einzelne Internetforenberichte behaupten auch, dass die Commerzbank ihnen gesagt hätte, sie könnten die Karte im Vertrag ablehnen. In jeden fall sehe ich derzeit, solange der Vertrag mit der Commerzbank in der Schwebe ist, keine Handhabe für NB, den Kaufvertrag zu kündigen, oder? IMHO liegt das jetzt an der Commerzbank.
Bonusfrage: Angenommen, NB hätte der Commerzbank jetzt gemeldet, dass der Kaufvertrag storniert sei (was nicht unwahrscheinlich ist) und die Commerzbank würde aus diesem Grunde ablehnen, wäre NB dann schadensersatzpflichtig?

Bisher habe ich nichts gehört - auch nicht von NB auf meine Mail, dass ich nicht storniert habe und auf Erfüllung bestehe. Werde Ende der Woche mal bei der Commerzbank anrufe und fragen, wie es steht.
Ärgerlich ist das ganze, weil der Fernseher selbst ohne die 50€ bei NB noch 100€ billiger ist als anderswo.

-- Editiert von Methadir am 15.03.2017 10:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
In den vertragsunterlagen kann ich nicht ersehen, dass die beiden Kredite gekoppelt wären
Welche beiden Kredite??? Gekoppelt sind Kreditvertrag und Fernsehkauf. Kein Kreditvertrag = kein Fernsehkauf

Zitat (von Methadir):
Einzelne Internetforenberichte behaupten auch, dass die Commerzbank ihnen gesagt hätte, sie könnten die Karte im Vertrag ablehnen
Das nennt man Vertragsverhandlungen. Mal gewinnt man mal verliert man. Es kommt nur darauf an, dass es am Schluss 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Nur weil ein Kredit an einen anderen Kunden vergeben wurde kannst du daraus nicht ableiten, dass man auch dir diesen Kredit gewähren muss.

Zitat (von Methadir):
In jeden fall sehe ich derzeit, solange der Vertrag mit der Commerzbank in der Schwebe ist, keine Handhabe für NB, den Kaufvertrag zu kündigen, oder?
NB ist nicht in der Pflicht dir irgendetwas zu verkaufen. Solange kein Vertrag besteht kann NB selbstverständlich das Angebot dir etwas zu verkaufen auch wieder zurückziehen. Ist der Kredit denn noch in der Schwebe? Ich hatte dich so verstanden, dass dieser Kreditvertrag nicht zustande gekommen wäre weil du die MC nicht wolltest.

Zitat (von Methadir):
Bisher habe ich nichts gehört - auch nicht von NB auf meine Mail, dass ich nicht storniert habe und auf Erfüllung bestehe
Erfüllung von was??? Woraus leitest du ab, dass ein Kaufvertrag besteht?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welche beiden Kredite??? Gekoppelt sind Kreditvertrag und Fernsehkauf. Kein Kreditvertrag = kein Fernsehkauf

Das hatten wir AFAIR schon. "Beide" Kreditverträge = Der vereinbarte Finanzierung-Ratenkredit und der davon völlig getrennte (inklusive separater Widerrufsbelehrung) Kreditkarten-Rahmenkredit, den der Commerzbankvertrag einem nebenbei noch unterjubeln will.

Zitat:
Das nennt man Vertragsverhandlungen. Mal gewinnt man mal verliert man. Es kommt nur darauf an, dass es am Schluss 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Nur weil ein Kredit an einen anderen Kunden vergeben wurde kannst du daraus nicht ableiten, dass man auch dir diesen Kredit gewähren muss.

Genau. Deswegen erkenne ich an, dass evtl. der Vertrag jetzt noch an der Bank hängt. Ich sehe nicht, warum der Händler im Moment etwas zu meden haben sollte. Er hat das Vertragsangebot angenommen.

Zitat:
NB ist nicht in der Pflicht dir irgendetwas zu verkaufen. Solange kein Vertrag besteht kann NB selbstverständlich das Angebot dir etwas zu verkaufen auch wieder zurückziehen. Ist der Kredit denn noch in der Schwebe? Ich hatte dich so verstanden, dass dieser Kreditvertrag nicht zustande gekommen wäre weil du die MC nicht wolltest.

Ja, von der Commerzbank habe ich noch gar nichts gehört. Ich habe lediglich, um Scherereien mit dem von Dir oben selbst genannten Rückversand eines vorzeitig versandten 65" Fernsehers zu vermeiden, NB mitgeteilt, dass ich nur den Ratenkredit unterschrieben habe, nicht aber den KK-Vertrag. Damit hätten die die Chance gehabt, den Versand bis zur Klärung zurückzuhalten. Hätten sie wohl sowieso, aber wie gesagt: zur Sicherheit. Dabei habe ich klar gemacht, dass ich den Fernseher und den Ratenkredi noch will. Zurückbekommen habe ich sinngemäß "Ihre Stornierung wurde bearbeitet."

Erfüllung von was??? Woraus leitest du ab, dass ein Kaufvertrag besteht?
Aus der AGB von NB, die besagt, dass der KV mit der Auftragsbestätigungsmailzustande kommt. Diese habe ich nach der WebID Identifizierung der Commerzbank erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Aus der AGB von NB, die besagt, dass der KV mit der Auftragsbestätigungsmailzustande kommt
Stimmt, das steht in §2 so. In dem Fall sehe dann auch keine rechtliche Handhabe, dass NB vom Kaufvertrag zurücktritt. Also einfach noch einmal klar machen, dass man nicht selbst vom Kaufvertrag zurückgetreten ist sondern die Kreditzusage noch in der Schwebe ist.



Zitat (von Methadir):
Der vereinbarte Finanzierung-Ratenkredit und der davon völlig getrennte (inklusive separater Widerrufsbelehrung) Kreditkarten-Rahmenkredit, den der Commerzbankvertrag einem nebenbei noch unterjubeln will.
Naja, das sehe ich jetzt nicht wirklich als Kredit an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat:
Also einfach noch einmal klar machen, dass man nicht selbst vom Kaufvertrag zurückgetreten ist sondern die Kreditzusage noch in der Schwebe ist.

Das habe ich sehr deutlich gemacht :)

Zitat:
Naja, das sehe ich jetzt nicht wirklich als Kredit an.

Das ist aber im Vertrag deutlich so bezeichnet. Man muss sogar etwas lesen, um zu sehen, dass es sich dabei um eine Mastercard handelt. Im Vertrag ist das als "wiederholbarer(?) Rahmenkredit" bezeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, ob es sich hier tatsächlich um einen unerwünschten Kredit handelt (Geld fließt auf Dein Konto), oder um eine verbindliche Kreditzusage, so das Du die Summe in Anspruch nehmen kannst aber nicht musst.

Außerdem wäre interessant zu wissen, ob mit der MC Kosten verbunden sind (ohne Kreditinanspruchnahme).

Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass ein Anruf vom Händler bei seinem Finanzierungspartner reciht, damit dieser den Kredit ablehnt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Es fließt kein Geld und soweit ich gesehen habe, entstehen auch keine weiteren kosten. Die Zinsen bei Inanspruchnahme liegen bei um die 9%. Insofern wäre es das Cleverste gewesen, die Karte zu nehmen und bei Empfang zu schreddern. Ich sehe aber nicht ein, unnötig solche Verträge zu schließen und verzichte dann ggf. lieber auf die 50€. darauf bin ich genauso wenig angewiesen wie auf den Kredit.
Da ich mich allerdings von dieser "Ich will diese vom Vertrag unabhängige Leistung nicht" - "Wir sind Ihrem Wunsch nach Stornierung des Vertrag nachgekommen"-Aktion ziemlich verarscht vorkomme, lasse ich die aber auch nicht so schnell vom Haken.

Werden sehen, was sich ergibt. NB hat sich jetzt gemeldet, man habe es "an die zuständige Abteilung weitergeleitet um eine zufriedenstellende Lösung für mich zu finden".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Update: Nachdem von der Commerzbank nichts kam, habe ich Freitag mal per Mail nachgefragt. Antwort: "Die Finanzierung wurde durch den Händler storniert. Bitte wenden Sie sich an den Händler."

Wie sieht die Einschätzung aus:
- Durfte NB das, obwohl sie laut AGB den Kaufvertrag angenommen haben?
- Der aktuelle Stand ist seitens NB ist, dass der Auftrag wieder aktiviert ist, bei der Commerzbank ist aber nichts anhängig. Muss ich mich auf einen erneuten Versuch einlassen, einen Kredit zu bekommen, oder kann ich auf normale Zahlung bestehen? Die Portokosten für 11 Blätter hätte dann wohl NB zu tragen? In jedem Fall müsste NB wohl erneut als Vermittler aktiv werden, oder?

-- Editiert von Methadir am 21.03.2017 09:32

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Kurzer Nachbericht: Die Argumentation ist auf keinen Widerstand gestoßen. Mir wurde angeboten, die Finanzierung entweder nochmal anzustoßen oder auf Kulanz das Ganze per Vorkasse zu zahlen. Habe letzteres Angebot angenommen. Die Kiste ist zwar trotz Überweisung Mittwoch Abend noch nicht da (auch keine Versandbestätigung), aber zumindest rechtlich sollte das jetzt durch den übereinstimmend geänderten Kaufvertrag in trockenen Tüchern sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen