Kaufvertrag in Teneriffa / Wucher

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
exz0n
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag in Teneriffa / Wucher

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe hier weitergeholfen zu bekommen.

Der Sachverhalt ist folgender:

Meine Großmutter kaufe in ihrem Urlaub auf Teneriffa Elektroartikel.

Hierbei handelt es sich um eine Kamera & ein Touchpad der Marke Yashica, ebenso div. Speicherkarten und USB-Sticks.
Ebenso war noch ein Ebook-Reader der Marke "Sharpixels" inbegriffen.

Mit ausgestellt wurde ein "Garantieschein" über 2 Jahre, welcher problemlos in Deutschland bei Media-Markt eingelöst werden könnte.

Die "Factura" wurde handschriftlich ausgestellt und gestempelt mit

"L & M GOKHAN'S, S.L.
C.I.F: B-76540574
C.C. Ocean Center, Local 1
38660 Playa de Las Américas
ADEJE S/C. de Tenerife"

Ausgestellt wurden zwei Rechnungen, eine über 1.468,- EUR, eine weiter über einen mir unbekannten Betrag, ingesamt beläuft sich die Summe auf ca. 2.100,- EUR.
Bezahlt sind bisher 350,- EUR für eine Kamera, der Restbetrag wurde für November 2014 vereinbart.

Mit vorhanden ist Telefonnummer des Verkäufer, welcher sich auch angeblich nach 6 Wochen melden möchte um zu erfragen ob meine Großmutter mit dem Gerät zurecht kommt.

Natürlich handelt es sich hierbei um Betrug, bzw Wucher welchem sie sich nicht bewusst gewesen ist.

Nun würde mich/uns interessieren welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ob man hierbei Problemlos von dem Kaufvertrag zurücktreten könnte, ob man das bisher gezahlte Geld "wieder zu Gesicht bekommen könnte", oder wie man mit dem noch offenen Betrag verfahren könnte.

Relativ Simpel gesagt - aus der Sache wieder herauskommen.
Wer wäre hier zuständig, an welches "Amt" könnte man sich wenden?

Ich bedanke mich für die Auskünfte im Voraus!

Gruß
exz0n



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
ob man hierbei Problemlos von dem Kaufvertrag zurücktreten könnte


Da hier spanisches Recht zur Anwendung kommt, ist zumindest der deutsche Wucherbegriff irrelevant.

quote:
an welches "Amt" könnte man sich wenden?


Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag dürfte das zuständige spanische Gericht sein.

quote:
Hierbei handelt es sich um eine Kamera & ein Touchpad der Marke Yashica


Was für ein Modell? Vintage-Yashicas sind durchaus teuer.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist das ein Ratenzahlungsvertrag? Wann abgeschlossen? Kaffeefahrtenkauf?
Ich fürchte zwar auch den Gerichtstand in Spanien, aber das EU-Recht ist so angeglichen, das man Hebel finden könnte beim Ratenkauf oder beim Haustürgeschäft. Welcher reale Wert wurde denn geliefert?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Natürlich handelt es sich hierbei um Betrug, bzw Wucher welchem sie sich nicht bewusst gewesen ist.

Das sollte man etwas genauer und objektiver spezifizeren bevor man sich ins Knie schießt.



quote:
Mit ausgestellt wurde ein "Garantieschein" über 2 Jahre, welcher problemlos in Deutschland bei Media-Markt eingelöst werden könnte.

Das wurde schon verifiziert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

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