Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe hier weitergeholfen zu bekommen.
Der Sachverhalt ist folgender:
Meine Großmutter kaufe in ihrem Urlaub auf Teneriffa Elektroartikel.
Hierbei handelt es sich um eine Kamera & ein Touchpad der Marke Yashica, ebenso div. Speicherkarten und USB-Sticks.
Ebenso war noch ein Ebook-Reader der Marke "Sharpixels" inbegriffen.
Mit ausgestellt wurde ein "Garantieschein" über 2 Jahre, welcher problemlos in Deutschland bei Media-Markt eingelöst werden könnte.
Die "Factura" wurde handschriftlich ausgestellt und gestempelt mit
"L & M GOKHAN'S, S.L.
C.I.F: B-76540574
C.C. Ocean Center, Local 1
38660 Playa de Las Américas
ADEJE S/C. de Tenerife"
Ausgestellt wurden zwei Rechnungen, eine über 1.468,- EUR, eine weiter über einen mir unbekannten Betrag, ingesamt beläuft sich die Summe auf ca. 2.100,- EUR.
Bezahlt sind bisher 350,- EUR für eine Kamera, der Restbetrag wurde für November 2014 vereinbart.
Mit vorhanden ist Telefonnummer des Verkäufer, welcher sich auch angeblich nach 6 Wochen melden möchte um zu erfragen ob meine Großmutter mit dem Gerät zurecht kommt.
Natürlich handelt es sich hierbei um Betrug, bzw Wucher welchem sie sich nicht bewusst gewesen ist.
Nun würde mich/uns interessieren welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ob man hierbei Problemlos von dem Kaufvertrag zurücktreten könnte, ob man das bisher gezahlte Geld "wieder zu Gesicht bekommen könnte", oder wie man mit dem noch offenen Betrag verfahren könnte.
Relativ Simpel gesagt - aus der Sache wieder herauskommen.
Wer wäre hier zuständig, an welches "Amt" könnte man sich wenden?
Ich bedanke mich für die Auskünfte im Voraus!
Gruß
exz0n
-----------------
""
Kaufvertrag in Teneriffa / Wucher
24. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2014 | 10:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag in Teneriffa / Wucher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. April 2014 | 10:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
ob man hierbei Problemlos von dem Kaufvertrag zurücktreten könnte
Da hier spanisches Recht zur Anwendung kommt, ist zumindest der deutsche Wucherbegriff irrelevant.
quote:
an welches "Amt" könnte man sich wenden?
Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag dürfte das zuständige spanische Gericht sein.
quote:
Hierbei handelt es sich um eine Kamera & ein Touchpad der Marke Yashica
Was für ein Modell? Vintage-Yashicas sind durchaus teuer.
-----------------
""
#2
Antwort vom 24. April 2014 | 14:30
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Ist das ein Ratenzahlungsvertrag? Wann abgeschlossen? Kaffeefahrtenkauf?
Ich fürchte zwar auch den Gerichtstand in Spanien, aber das EU-Recht ist so angeglichen, das man Hebel finden könnte beim Ratenkauf oder beim Haustürgeschäft. Welcher reale Wert wurde denn geliefert?
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Europarecht, Internationales Recht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. April 2014 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
quote:
Natürlich handelt es sich hierbei um Betrug, bzw Wucher welchem sie sich nicht bewusst gewesen ist.
Das sollte man etwas genauer und objektiver spezifizeren bevor man sich ins Knie schießt.
quote:
Mit ausgestellt wurde ein "Garantieschein" über 2 Jahre, welcher problemlos in Deutschland bei Media-Markt eingelöst werden könnte.
Das wurde schon verifiziert?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "
Und jetzt?
Schon
266.428
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen