Hallo,
Person M hat von Person K ein Handy gekauft, und es wurde ein Kauf-Vertrag abgeschlossen.
Person M hat nach dem Kauf bemerkt, das Person K den falschen Vornamen im Kaufvertrag angegeben hat.
Als Person M daraufhin versucht hat, mit Person K in Kontakt zu treten, wurde sofort abgeblockt und keine Reaktion.
Jetzt befürchtet Person M das dass Handy geklaut ist !!.
Was kann Person M machen,wenn sich herausstellt, das dass Handy als gestohlen geneldet ist.??
Person M = Käufer
Person K = Verkäufer / Hat falschen Namen in Kaufvertrag angegeben.
-- Editiert am 05.01.2011 00:51
Kaufvertrag falscher Name
5. Januar 2011
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Frage vom 5. Januar 2011 | 00:44
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 10x hilfreich)
Kaufvertrag falscher Name
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#1
Antwort vom 5. Januar 2011 | 01:02
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 84x hilfreich)
quote:
Was kann Person M machen,wenn sich herausstellt, das dass Handy als gestohlen geneldet ist.??
zunächst mal eine Zeugenaussage.
Daneben wird das Handy vermutlich seinem Eigentümer zurückgegeben. Person M könnte dann noch Strafanzeige wegen K wegen Betruges stellen und auf dem Zivilrechtsweg versuchen, den Kaufpreis zurückzuerhalten.
Dieses Vorgehen sollte dann auch geeignet sein, einem möglichen Hehlereivorwurf vorzubeugen. Wenn die Zweifel allerdings konkreter werden, kann man auch überlegen nicht abzuwarten und das direkt zu klären.
War das Handy denn besonders günstig oder so?
-----------------
""
#2
Antwort vom 5. Januar 2011 | 01:08
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 10x hilfreich)
Der Kaufpreis war "normal", also in der Höhe wie er auch bei eBay oder ähnlich gehandelt wird.
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