Kaufvertrag bereits zustande gekommen?

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
Kaufvertrag bereits zustande gekommen?

Hallo zusammen, meine Frage ist, ob in dem fiktiven Fall bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist:

Inserat einer Kaffemaschine auf Kleinanzeigenplattform, von Privat
Konversation via Chatfunktion: (VK-Verkäufer, KI-Kaufinteressent)

KI: "was würden sie zu 670,- inklusive Versand innerhalb DE halten?"
VK: "das ist mir zu wenig, aber 700,- könnte ich Ihnen anbieten"
KI: "damit wäre ich einverstanden und würde es hiermit verbindlich nehmen. bitte geben Sie mir Ihre Kontodaten und ihre Telefonnr."
VK: "... Kontodaten ... Telefonnr.... "
- An dieser Stelle kamen dem VK wohl zweifel, dass er Opfer eines Betruges werden könnte (Geld wird von gehacktem Konto überwiesen), darum enthält die letzte Nachricht zusätzlich: "bitte bedenken Sie, dass ich nur Versenden kann, wenn Kontoinhaber und Postempfänger identisch sind. Wie lauten ihre Kontaktdaten?"

Ist an dieser Stelle bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen, oder fehlen noch wichtige Informationen, wie zB die vollständigen pers. Daten der Parteien.?
Ebenfalls fehlen ja noch Zahlungsmodalitäten (Zahungsfrist) und Versandmodalitäten (Versandfrist und Zielort)
Einigkeit besteht aber über Art der Übergabe (Versand), Ware (wie in der Kleinanzeige) und Preis.

Eine andere Frage: angenommen die Befürchtungen des VK werden wahr (nicht nur auf den Fall bezogen). Er verkauft etwas per Vorkasse/Überweisung, erhält das Geld von Person X und sendet an Person Y. Irgendwann stellt sich heraus, dass das Konto von X gehackt wurde und durch Y eine missbräuchliche Überweisung stattfand. Ist der VK dann gegenüber X schadensersatzpflichtig (muss den Betrag zurück überweisen), oder wäre das das Problem des X bzw. der Bank?

danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Niemand eine Idee?

Was kann der VK machen, falls der KI nicht überweist? Kann er die Kaffemaschine einfach einem anderen Interessenten bieten, oder hätte er dann zweimal verkauft?

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
Ist an dieser Stelle bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen
ja

Zitat (von jordanjordan):
Was kann der VK machen, falls der KI nicht überweist?
mahnen

Zitat (von jordanjordan):
Kann er die Kaffemaschine einfach einem anderen Interessenten bieten, oder hätte er dann zweimal verkauft?
Ja, er hätte sie dann zweimal verkauft

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#3
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke!

Was ist mit der Tatsache, dass bisher wesentliche Informationen des KI fehlen, also weder Klarname, noch Adresse/Anschrift bekannt sind?

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
Was ist mit der Tatsache, dass bisher wesentliche Informationen des KI fehlen, also weder Klarname, noch Adresse/Anschrift bekannt sind?
Kennt der Bäcker bei dem du morgen diene Brötchen holst deinen Namen, deine Adresse und deine Schuhgröße?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von jordanjordan):
Was ist mit der Tatsache, dass bisher wesentliche Informationen des KI fehlen, also weder Klarname, noch Adresse/Anschrift bekannt sind?
Kennt der Bäcker bei dem du morgen diene Brötchen holst deinen Namen, deine Adresse und deine Schuhgröße?


Das kann ich nicht genau sagen, da ich ihm nicht in den Kopf schauen kann, aber dort bestelle ich die Brötchen aber auch nicht per Vorabüberweisung und Versand. Schuhe gibt es dort auch nicht. (Außer manchmal bei dem einen Bäcker, der eine kleine Tchibo-Ecke führt)

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
aber dort bestelle ich die Brötchen aber auch nicht per Vorabüberweisung und Versand. Schuhe gibt es dort auch nicht.
Das macht keinen Unterschied. Es liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. Damit ist der Vertrag geschlossen.

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wie lange müsste der VK die wäre bereithalten? Der KI müsste ja zunächst mal überweisen. Das wird in diesem fiktiven Fall nicht geschehen. Der VK hegt kein Interesse daran auf Erfüllung des Kaufvertrages zu pochen. Mahnen ist ja nur bedingt möglich, da der VK ja auf keine nachweisbare Zustellmethode zurückgreifen kann. Muss der VK jetzt also, unter der Vorraussetzung, dass er kein Risiko eingehen will die Wäre zweimal zu verkaufen, bis zu seinem Lebensende die Kaffeemaschine irgendwo einlagern?
Gibt es eine zumutbare Frist, bei welcher bei erfolgter nicht-Reaktion der Kaufvertrag "nichtig" wird bzw. einseitig aufgelöst werden kann?

-- Editiert von Guruhu am 18.07.2017 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wie lange müsste der VK die wäre bereithalten? Der KI müsste ja zunächst mal überweisen. Das wird in diesem fiktiven Fall nicht geschehen. Der VK hegt kein Interesse daran auf Erfüllung des Kaufvertrages zu pochen. Mahnen ist ja nur bedingt möglich, da der VK ja auf keine nachweisbare Zustellmethode zurückgreifen kann. Muss der VK jetzt also, unter der Vorraussetzung, dass er kein Risiko eingehen will die Wäre zweimal zu verkaufen, bis zu seinem Lebensende die Kaffeemaschine irgendwo einlagern?
Gibt es eine zumutbare Frist, bei welcher bei erfolgter nicht-Reaktion der Kaufvertrag "nichtig" wird bzw. einseitig aufgelöst werden kann?

-- Editiert von Guruhu am 18.07.2017 11:07


Genau das meine ich, ob es das gibt???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Der VK hegt kein Interesse daran auf Erfüllung des Kaufvertrages zu pochen.

Irrelevant.
Wenn der K es hegt, dann hat der VK ohne Ware ein Problem.



Zitat (von jordanjordan):
Mahnen ist ja nur bedingt möglich, da der VK ja auf keine nachweisbare Zustellmethode zurückgreifen kann.

Das fällt unter "selbst schuld".



Zitat (von jordanjordan):
Muss der VK jetzt also, unter der Vorraussetzung, dass er kein Risiko eingehen will die Wäre zweimal zu verkaufen, bis zu seinem Lebensende die Kaffeemaschine irgendwo einlagern?

Nein, nur bis zum 01.01.2021



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Der VK hat sich zu einem ganz pragmatischen Handeln entschieden. Der KI wird seine Kaffemaschine nicht erhalten. Es ist anderweitig verkauft. Sollte er sich erneut bei dem VK melden wollen, wird er dies nicht nachweislich schaffen. Sollte ein Einschreiben in des VKs Briefkasten landen, welches ihn zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordert, wird er seinerseits auf die vereinbarte Zahlung bestehen. Ist diese erfolgt, wird er eine zweite Kaffemaschine kaufen und dem KI versenden. Das Kostenrisiko dürfte dabei überschaubar bleiben. Einziges "Problem" was der VK sieht ist folgendes: in der Anzeige hat er die Kaffemaschine als original verpackt mit Kaufdatum X.Y.2017 beschrieben. Natürlich wird es in einigen Monaten schwierig bis unmöglich eine ebensolche Maschine als Ersatz zu beschaffen. Ist es dann in Ordnung, wenn eine original verpackte Maschine neueren Kaufdatums versendet wird? Schließlich handelt es sich dabei ja um eine Verbesserung. Unter der Annahme, dass die Maschine und die Leistungen identisch bleiben

Alles in allem wäre der KI natürlich dumm auf den Kaufvertrag zu bestehen. Grund: der Preis für das Produkt geht linear runter. In vielleicht 6 Monaten wird der VK eine wie im letzten Absatz beschriebene Maschine für bereits 600 oder sogar noch weniger erstehen können.

-- Editiert von jordanjordan am 20.07.2017 10:24

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