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Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug

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Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug

Hallo zusammen,

meine Frage kommt aus den Kaufvertrag meiner beiden Rassekatzen, den ich mit der Züchterin zusammen unterschrieben habe.
Im Vertrag steht der Punkt, das ich bei einem Umzug (Wohnungswechsel) der Züchterin meine neue Adresse mitzuteilen habe. Zusätzlich steht im Vertrag noch ein Lebenslanges Besuchsrecht.
Auszug: "Sollte die Absprache und damit der Besuch verweigert werden ist der Züchter berechtigt mit einem zuständigen Veterinär sich unangekündigt über das Wohl des Tieres vor Ort zu überzeugen."

Was ist nun wenn ich vergessen habe der Züchterin meine neue Adresse mitzuteilen, vielleicht will ich das auch nicht. Muss ich der Züchterin tatsächlich meine neue Adresse mitteilen und überhaupt in mein Haus lassen wenn ich da gar kein Bock drauf habe?

Damit hier erst gar keine Mißverständnisse entstehen, den beiden Mietzen geht es blendend!!

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von el.tee am 08.06.2011 21:20
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
quote:
Muss ich der Züchterin tatsächlich meine neue Adresse mitteilen

Ja, da du dich vertraglich dazu verpflichtet hast.
Notfalls kann die Züchterin dich durch einen Privatdetektiv ermitteln lassen und dir die Kosten auferlegen.



[
quote]und überhaupt in mein Haus lassen wenn ich da gar kein Bock drauf habe?
Nein, das musst du nicht. Du kannst die Katzen auch vor dem Haus vorzeigen.

Ansonsten haben unangekündigte Besucher eh ein Problem: meistens sind die Leute gar nicht zu Hause. Oder machen nicht auf weil sie in der Badewanne liegen, Oder ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 16.06.2011 02:49
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
lebenslanges besuchsrecht?
wer soll denn besucht werden? du als käuferin oder die katze?
du selbst kannst entscheiden ob dich die züchterin mal besuchen darf. die neue adresse würde ich ihr schon mit teilen, damit die züchterin weiß wo ihr "liebling" sich aufhält.
das mit dem veterinär sieht schon als drohung aus. warum hast du solch einen misst unterschrieben? aber egal dieser passus ist unsinn und kein richter würde es ernst nehmen wollen.
im übrigen ist ein besuchsrecht ( umgangsrecht) auf haustiere nicht anwendbar da hund, katze und co. im gesetz zwar nicht als "sache" bezeichnet werden, aber der
§ 90a BGB anwendung findet. mit dem Kaufvertrag hast du eine sache gekauft die nun dir gehört.
bei einem trennungstier ( Ehescheidung ) könnte die sachlage anders ausgelegt werden wenn gutachter dem gericht ihre studien vorlegen würden...


würde jeder discounter oder fachhandeln für eine waschmaschine ein besuchsrecht erzwingen wollen?



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von jau am 16.06.2011 10:45
Status: Unsterblich (1399 Beiträge)
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
quote:
würde jeder discounter oder fachhandeln für eine waschmaschine ein besuchsrecht erzwingen wollen?

Es ist schon ein Unterschied ob ein Unternehmer einem Verbraucher Vorschriften macht oder ob zwei Privatleute Vertäge miteinander abschließen.





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von Harry van Sell am 16.06.2011 20:21
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
Ich weiss nicht so recht. Wieso geistert mir immer die Vokabel "Nichtigkeit" durch den Kopf? Und was ist ein zuständiger Verterinär? Gibt es auch einen unzuständigen Veterinär?

Wenn die Dame mit einem Veterinär aufkreuzen würde, dann würde ich ihn erst einmal auffordern, seine Zuständigkeit nachzuweisen, wo dann wohl schon das Ende der Fahnenstange erreicht wäre.

Wie oft war die Dame denn da? Jedenfalls steht ja nichts im Vertrag von Wohnung inspizieren, Zugang zur Wohnung.

wirdwerden

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-- Editiert am 17.06.2011 08:26


von wirdwerden am 17.06.2011 08:23
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
quote:
du selbst kannst entscheiden ob dich die züchterin mal besuchen darf. die neue adresse würde ich ihr schon mit teilen, damit die züchterin weiß wo ihr "liebling" sich aufhält.

verträge sind manchmal nicht das papier wert. es kann viel da stehen...beste bsp sind mietverträge, oft veraltete standartverträge, 100 schon kopiert usw...

mein metzger verlangt auch kein nachweis ob ich das bei ihm gekaufte kottlett auch wirklich paniert habe und nicht natur gebraten habe.... :D



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Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 17.06.2011 10:43
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
na ja, Du hast Dich gegenüber Deinem Metzger auch nicht verpflichtet, das Kottlett paniert zu braten, oder?

wirdwerden

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von wirdwerden am 17.06.2011 12:53
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
quote:
Wieso geistert mir immer die Vokabel "Nichtigkeit" durch den Kopf?

Weil das bei einem Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer je nach Formulierung so sein könnte (zumindest das Besuchsrecht).

Im Rahmen der Privatautonomie dürfen Private untereinander jedoch den größten Unsinn vertraglich wirksam festlegen.



quote:
Und was ist ein zuständiger Verterinär?

Der ortsansässige. Also der vom zuständigen Veterinäramt.



quote:
Gibt es auch einen unzuständigen Veterinär?

Der Hamburger Veterinär hätte in München wohl keine gute Aussicht, Anweisungen zu geben ...



Ob die allerings mit Blaulicht und Fanfare ausreiten weil eine pissige Rassekatzenzüchterin kein Besuchsrecht ausüben kann ... ich glaube eher nicht ...

Bie entsprechneder Misshandlung sähe das zwar anders aus, aber die ist ja hier nicht mal ansatzweise zu erkennen.





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von Harry van Sell am 19.06.2011 23:26
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
Veterinär ist bei uns jeder private Tierarzt. Soviel dazu. Wenn der Amtstierarzt gemeint ist, der wird sich für sowas kaum hergeben dürfen. Also, dieser Teil der Vereinbarung geht doch schon ins Leere.

wirdwerden

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von wirdwerden am 20.06.2011 11:27
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
quote:
Ich weiss nicht so recht. Wieso geistert mir immer die Vokabel "Nichtigkeit" durch den Kopf?

Vermutlich weil's nichtig ist. Es dürfte sich um einen sog. Tierschutzvertrag handeln, bei dem derartige "Besuchsklauseln" oft vereinbart werden. Als Züchterin wird die Verkäuferin solche Tierschutzverträge öfter nutzen, oder hat sich irgendwoher einen Mustervertrag besorgt. Dann gilt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als eine den Adressaten unverhältnismäßig benachteiligende Klausel dürfte die Regelung unzulässig. Ein nicht angezeigter Wohnungswechsel rechtfertigt derart massive Eingriffe nicht (selbst bei einen Straftäter mit Bewährungsauflage wird kaum derart rigoros vorgegangen).
Wenn AGB-Recht gilt, kommt es auch auf die grundsätzliche gegebene Möglichkeit, im Rahmen der Vertragfreiheit auch blödsinnige Regelungen zu vereinbaren, nicht an.
Überdies stößt die Regel, wie schon festgestellt, an praktische Grenzen. Wer ist der "zuständige" Veterinär? Was ist, wenn der Verkäufer bei seinem unangemeldeten Besuch vor verschlossener Tür steht? Wer trägt die Kosten des unangekündigten Besuches (Käufer wandert aus)?

Im Ergebnis sind Klauseln in Tierschutzverträge oftmals moralischer Appell, selten aber rechtlich verbindlich.


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von Ilsa1939 am 20.06.2011 20:28
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>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
Auf der anderen Seite, mir wäre wohl ziemlich einerlei, was da vereinbart wurde, der Vertrag scheitert doch an der Umsetzbarkeit. Ein Anspruch der Verkäufterin auf Wohnungsbetreten besteht nicht, ein Amtstierarzt wird nicht mitkommen, die Polizei wird auch nicht behilflich sein, um in die Wohnung zu kommen. Also, was will die Verkäuferin tun?

wirdwerden

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von wirdwerden am 22.06.2011 06:54
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