>Kaufvertrag Rassekatze: Meldung bei Umzug
lebenslanges besuchsrecht?
wer soll denn besucht werden? du als käuferin oder die katze?
du selbst kannst entscheiden ob dich die züchterin mal besuchen darf. die neue adresse würde ich ihr schon mit teilen, damit die züchterin weiß wo ihr "liebling" sich aufhält.
das mit dem veterinär sieht schon als drohung aus. warum hast du solch einen misst unterschrieben? aber egal dieser passus ist unsinn und kein richter würde es ernst nehmen wollen.
im übrigen ist ein besuchsrecht ( umgangsrecht) auf haustiere nicht anwendbar da hund, katze und co. im gesetz zwar nicht als "sache" bezeichnet werden, aber der
§ 90a BGB anwendung findet. mit dem
Kaufvertrag hast du eine sache gekauft die nun dir gehört.
bei einem trennungstier ( Ehescheidung ) könnte die sachlage anders ausgelegt werden wenn gutachter dem gericht ihre studien vorlegen würden...
würde jeder discounter oder fachhandeln für eine waschmaschine ein besuchsrecht erzwingen wollen?
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von jau am 16.06.2011 10:45
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