Kaufvertrag KFZ / Rücktritt möglich?

23. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
ibmu1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag KFZ / Rücktritt möglich?



Hallo,

was sagt ihr zu folgenden Fall?

Person A (Privatperson) kauft sich bei Person B (Privatperson) der das Auto wohl günstig eingekauft hat und jetzt als Privatperson verkauft hat.

Das Auto wurde im Internet als Zustand Note 2 beschriben dazu noch DPF und grüne Plakette (klebt auch im Auto). Person A hat eine Anzahlung von 1000€ gemacht, restlichen 1000€ erfolgen dann in Bar bei Übergabe. Person A fährt ca. 500KM das Auto sich anschauen/abholen. Es sind dann einige Macken an dem Auto was vorher nicht erzählt wurde (Rost, Griff Handschuhfach abgebrochen, ZV geht nicht).
Person A kauft das Auto trotz der Macken, da er dringend eins braucht.

Person A fährt zu Zulassungsstelle um das Auto anzumelden, da wird ihn gesagt dass das Auto keine Grüne Plakette bekommt. Auto bekommt nur max. EU3 gelb mit dem nachgerüsteten DPF da original rot.

Jetzt ist die Frage kann Person A das Auto an Person B zurückgeben bzw. ein Rücktritt vom Kaufvertrag vordern? Was ist mit den Reisekosten? Muss Person B VK das Auto abholen?

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von ibmu1234):
dazu noch DPF und grüne Plakette (klebt auch im Auto)

Mit welchen Worten genau?

Die Beschreibung aus dem Internet ist auch Bestandteil des Kaufvertrages geworden?
Oder steht da was anderes zum Thema "DPF" & "Plakette"?
Was genau steht zumTheme "Gewährleistung"/"Sachmangel" im Kaufvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ibmu1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für deine Hilfe.

Im Kaufvertrag steht nichts vom DPF etc., nur ganz normal die Fahreugdaten.

Im Internet Ebay Kleinanzeigen steht aber grüne Plakette / DPF, Screenshoot habe ich davon auch. Unter den Fahrzeugdaten:"Schadstoffklasse Euro 4"

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Es geht, wenn ich es richtig verstehe, nur um die Plakette, oder?

Dazu müsste man wissen um welches KFZ es sich handelt, da sich bei einigen die Einstufung im Laufe der Jahre verändert hat.

Berry

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#4
 Von 
ibmu1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es handelt sich um ein Golf 3 1.9TDI, laut den MKB bekommt er eine TPM1 (Serie EU2 und somit EU3). Es gibt einen Motor der erhält TPM2 und somit Euro 4, den habe ich aber nicht verbaut.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ibmu1234):
es handelt sich um ein Golf 3 1.9TDI, laut den MKB bekommt er eine TPM1 (Serie EU2 und somit EU3).


Wohl richtig. Aber lt. i-net (keine eigene Kenntnis) besteht die Möglichkeit die grüne Umweltplakette E 3 D4 zu erhalten.

Das hat aber mit Schadstoffklasse Euro 4 nichts zu tun. Insoweit könnte man formal von einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ausgehen, da diese ausdrücklich erwähnt wird.

Allerdings sollte man dann aber auch berücksichtigen, dass Du durch den Fehler nicht wirklich belastet bist, denn die KFZ Steuer ist lt. KFZ-Steuerrechner gleich.

Was sagt denn der Verkäufer dazu?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ibmu1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es gibt beim Golf 3 1.9TDI 2 Motoren:

1. hat bei 3750 U/min 66KW = TPM2 Euro 4

2. hat bei 4000 U/min 66KW = TPM1
Euro 3

Ich habe Motor 2, sieht man am MKB und die Drehzahl ja in den Papieren was auch die Zulassungsstelle sieht. Ich kann das Auto aber nicht zulassen da Leipzig Umweltzone ist.

Der VK möchte das Auto auch zum halben Preis zurück nehmen. Was ich aber nicht einsehe. Er hat eine KFZ Werkstatt und hätte es meiner Meinung nach überprüfen müssen ob alles passt. Zudem habe ich im Internet unter seiner Telefonnummer gesehen, das er 6 Autos in ein kurzen Zeitraum inseriert/verkauft hat.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Wenn die grüne für dich ein wichtiger Punkt für den Kauf war, den VK nachweisbar mit Fristsetzung
zur Mängelbeseitigung auffordern.

Anschließend den Rücktritt erklären.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn die grüne für dich ein wichtiger Punkt für den Kauf war, den VK nachweisbar mit Fristsetzung
zur Mängelbeseitigung auffordern.

Anschließend den Rücktritt erklären.

Warum sollte eine "grüne Plakette" bzw. eine Neuzulassung mit einer solchen überhaupt Bestandteil der vertraglicen Vereinbarung geworden sein?



Zitat (von ibmu1234):
Ich kann das Auto aber nicht zulassen da Leipzig Umweltzone ist.

Selbstverständlich kann man das Auto zulassen, das Argument ist also nicht wirksam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte eine "grüne Plakette" bzw. eine Neuzulassung mit einer solchen überhaupt Bestandteil der vertraglicen Vereinbarung geworden sein?




Zitat (von ibmu1234):
Das Auto wurde im Internet als Zustand Note 2 beschriben dazu noch DPF und grüne Plakette (klebt auch im Auto).




Das OLG Düsseldorf sagt dazu:


Der Käufer eines entsprechenden Pkws kann daher davon ausgehen, dass die für die Erteilung der Plakette erforderlichen Werte von dem Fahrzeug auch tatsächlich eingehalten werden. Vergleichbar der TÜV-Untersuchung wird durch die Plakette dokumentiert, dass das Fahrzeug auch dem hierdurch bescheinigten Zustand entspricht (vgl. zur TÜV-Plakette BGH NJW-RR 1988, 943 )

Die Frage, welche Zugangsberechtigung aufgrund der Plakette, insbesondere zur Einfahrt in Innenstädte, besteht, ist von allgemeiner Bedeutung. Regelmäßig ist daher auch ohne ausdrückliche Gespräche hierüber konkludent vereinbart, dass das Fahrzeug berechtigt ist, die Plakette zu führen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs angebracht ist.

Die Parteien haben im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss vereinbart. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist zulässig und für den Privatverkäufer auch im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Danach ist die Haftung für Mängel des Fahrzeuges grundsätzlich ausgeschlossen.
Ein solcher pauschaler Haftungsausschluss ist aber regelmäßig – und so auch hier –dahingehend auszulegen, dass er nicht für eine bestimmte, von den Parteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung gilt (vergl. BGH NJW 2007, 1346 , 1349). Die Beklagte kann sich daher hinsichtlich der fehlenden Berechtigung, die grüne Plakette zu führen, nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.



OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-22 U 103/11




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
dass er nicht für eine bestimmte, von den Parteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung gilt (vergl. BGH NJW 2007, 1346 , 1349).

Und genau da sehe ich noch Risiko, ist "grüne Plakette" eine Beschaffenheitsvereinbarung?

Wurde das Inserat tatsächlich Bestandteil des Kaufvertrages oder hat der Verkäufer da was entsprechndes im Kaufvertrag vermerkt?
Oder ist es schon deshalb eine Beschaffenheitsvereinbarung nur weil sie dort drauf klebt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Harry van Sell):
Und genau da sehe ich noch Risiko, ist "grüne Plakette" eine Beschaffenheitsvereinbarung?



Laut BGH sind sogar die Bilder, ebenso wie der Text, Vertragsbestandteil.

(Standheizungsurteil)


http://www.firmenauto.de/urteil-korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html



Zitat (von Harry van Sell):
Wurde das Inserat tatsächlich Bestandteil des Kaufvertrages oder hat der Verkäufer da was entsprechndes im Kaufvertrag vermerkt?




Das müsste der TS erklären.



Zitat (von Harry van Sell):
Oder ist es schon deshalb eine Beschaffenheitsvereinbarung nur weil sie dort drauf klebt?




Zitat (von charlyt4):
Die Frage, welche Zugangsberechtigung aufgrund der Plakette, insbesondere zur Einfahrt in Innenstädte, besteht, ist von allgemeiner Bedeutung. Regelmäßig ist daher auch ohne ausdrückliche Gespräche hierüber konkludent vereinbart, dass das Fahrzeug berechtigt ist, die Plakette zu führen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs angebracht ist.



So würde ich die Urteilbegründung auf jeden Fall verstehen.



gruß charly






Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Signatur:

Gruß Charly

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