Hallo,
bitte um Hilfe!
Am 01.03.03 kauften wir einen Garten mit schriftlichem Kaufvertrag und mündlicher Vereinbarung, "sowie der Garten ist".
Im Herbst 2006 ging dann der Ärger los. Zuerst wollten die ehemaligen Besitzer nur ein paar Fliesen, Holzstangen und andere Kleinigkeiten. Dem stimmten wir zu (dazu gab es keine schriftliche Vereinbarung). Im April 2007 ging dann der Terror los. Jetzt wollen die ehem. Besitzer die Wegeplatten, Steine, Gartengeräte, Hausrat, Möbel u.v.m. haben. Ich bin der Meinung gekauft ist gekauft.
Kaufvertrag Garten
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nach mehr als 3 Jahren Sachen herauszufordern erscheint mir ebenfalls mehr als dreist, selbst wenn es Unklarheiten beim Vertragsabschluß gegeben haben sollte.
Womit begründet denn der Verkäufer seine Ansprüche?
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Begründung des Verkäufers,
es ist immer noch sein Eigentum, weil es bisher nicht abgeholt wurde.
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>Begründung des Verkäufers,
es ist immer noch sein Eigentum, weil es bisher nicht abgeholt wurde.<
Wenn vertraglich festgelegt wurde, das diese Sachen nicht zum Kaufgegenstand gehören, sondern Eigentum des Vk bleiben, ist gegen die Herausgabeforderung wohl nix einzuwenden.
Die lange Zeit zwischen KV und den Anspüchen des Vk ist natürlich ärgerlich...
Aber erstmal ist eben zu prüfen, was schriftlich bzw. mündlich vereinbart wurde, das geht leider aus der Schilderung von rista nicht hervor.
...So wie der Garten ist..." gibt da wenig Aufschluss.
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--- editiert vom Admin
>Für den Kauf ein Gartengrundstück bedarf der Kaufvertrag eines notariellen Kaufvertrags...<
Nicht unbedingt... dafür gibts ja den Abs. 1 Satz 2 des 311b...
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--- editiert vom Admin
@ Pawel
>...Garten in einem Kleingartenverein...<
Sollte dies der Fall sein,hast Du recht, dann bliebe wie gesagt zu klären, was zwischen Vk und K genau ausgehandelt wurde.
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Im Kaufvertrag wurde nur allgemein der Verkauf behandelt. Es gab keine Festlegungen oder Aufzählungen, was im Garten berbleibt, bzw. was die Vorbesitzer noch holen wollen. Bis Mitte 2003 haben die ehem. Besitzer auch noch ausgeräumt und wie gesagt bis Herbst 2006 war auch keine Rede mehr von event. Besitzansprüchen. Wir hatten guten Kontakt (Familienfeiern, Grillfeste) bei und im Garten und es gab Auskünfte seitens der Vorbesitzer auf Anfragen - das haben wir alles dagelassen -
Das diese Forderungen nach fast 4 Jahren auftreten, hat uns vom Hocker gehauen.
Hallo,
BGB § 311 c
>> Erstreckung auf Zubehör
'Verpflichtung sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel
auch auf das Zubehör der Sache.'
Wenn Sie sich zur Herausgabe überreden lassen, ist das Ihre Sache. Ein Rechtsanspruch jedenfalls besteht ohne detailierte Vertragsaufzählung nicht. Ausserdem wäre ja auch dann wahrscheinlich der Kaufpreis in der geleisteten Höhe nicht mehr angemessen.
Sie haben jedenfalls im guten Glauben gekauft. Somit sollten die jetzigen nachträglichen und vermeintlichen Besitzansprüche ins LEERE laufen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
Danke für Eure Antworten. Wollte eigentlich nur bestätigt haben, das ich mit meinen Vermutungen richtig lag. Die VK sollen von mir aus Klagen (auf Herausgabe, obwohl das im Pkt. 6 des Kaufvertrages ausgeschlossen wird (Vertr. Kleingartenverein)
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--- editiert vom Admin
hallo
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin . Ich habe einen Garten gepachtet dafür zahle ich jeden Monat Pacht nach 2 Jahren soll er dann mein Garten sein . Nur ich habe jetzt keine zeit mehr für Garten und möchte vom vertrag zurück . Kann ich einfach kündigen oder wie läuft das .
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