Kaufervertrag mit Abholer

28. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vandahlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufervertrag mit Abholer

Hallo zusammen,
Ich möchte mein Boot an jemanden verkaufen, den ich persönlich nicht kenne und der es von einem Dritten abholen lassen möchte.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich da einen Stoplerstein übersehe. Ich stelle es mir so vor: ich bereite den ADAC Kaufvertrag vor, der andere wird (hat er zugesagt) bezahlen und der Abholen kommt es holen und unterschreibt den Vertrag. Klappt das oder muss ich mit späteren Problemen rechnen, wenn nicht der eigentliche Käufer unterschreibt? Wie löst man das? Geht es mit einer Vollmacht, die der Käufer dem Abholer mitgibt und mir aushändigt?

Übersehe ich etwas?

Viele Grüße
VanDahlen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Hmm schwierige Konstellation.

Ein paar Infos wäre gut.

1: Wie soll die Bezahlung erfolgen?
2: Wirst du die Personalien inkl. Ausweisnummer in den Vertrag eintragen vom Abholer?
3: Ist der Abholer ein Freund / Abholfirma ?
4: Ist der Käufer aus Deutschland?

Hintergrund:
Erste Konstellation:Wenn er per Scheck oder Paypal zahlt kann das Geld auch schnell wieder weg sein.
Scheck platzt, Paypal wird gehackter Account benutzt.
Boot ist dann weg.

Zweite Konstellation:
Alles passt und Boot wird abgeholt.
Kurze Zeit später meldet sich Abholer, das er etwas später kommt. Dann hast du einen Vertrag und Boot ist weg.

Eine Vollmacht kann man machen, aber wie willst du die Unterschrift prüfen.?

Meine Vorgehensweise wäre:
Der Käufer soll überweisen und du wartest bis es gut geschrieben ist. Den Abgleich des Käufers mit der Überweisung prüfen nicht vergessen.

Den ausgefüllten Kaufvertrag einscannen und ihm per mail senden zum unterschreiben und dir wieder zurückschicken.
Deinen Scan aufheben ( falls er nicht nur unterschreibt, sondern Klauseln hinzufügt ).

Der Käufer soll dir den kompletten Namen des Abholers schriftlich geben inkl. Adresse und schriftlich darlegen, das er zur Abholung befugt ist.

Du prüfst bei Abholung dann den Ausweis.

mfg

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