quote:
Du kannst deinem Käufer schriftlich mit Nachweis (Einwurf Einschreiben) eine Zahlungsfrist setzen und wenn er diese verstreichen lässt, ...
quote:Nach den AGB's des gastgebenden Vereins durchaus möglich, aber sicherlich nicht nach dem BGB.
DaEis sich um eine Fussballkarte handelt und der Weiterverkauf eigentlich untersagt ist---- sagt der Kaeufer ich haette Pech gehabt!!!!
quote:Wenn dann den Preis der Ersteigerung
von trutzek am 29.05.2012 08:32muss er den Wert der Karte oder sein Betrag fuer den er sie ersteigert hat?