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Kaufer zahlt nicht!EBAY

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Kaufer zahlt nicht!EBAY

Hallo,habe bei Ebay Karten fuer ein Fussballspiel versteigert---als Privatperson!Kaeufer hatte sie aber einfach nicht abgeholt und bezahlt.Spiel ist vorbei und ich bin auf den Karten haengen geblieben.Habe ich eine Chance an mein Geld zu kommen(299 Euro)???Dachte auch per Ebay wird ein Kaufvertrag abgeschlossen?Da Verkaeufer sagt ,es waere halt dumm gelaufen---soll ihn halt schlecht bewerten?!!!!Bringt mir aber auch nix


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von trutzek am 27.05.2012 11:46
Status: Senior (194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3378 weitere Beiträge zum Thema "Käufer".


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>Kaufer zahlt nicht!EBAY
Selbstverständlich werden bei ebay Kaufverträge geschlossen und wenn der Käufer nicht zahlt, stehen dir rechtliche Schritte zur Verfügung.
Du kannst deinem Käufer schriftlich mit Nachweis (Einwurf Einschreiben) eine Zahlungsfrist setzen und wenn er diese verstreichen lässt, kannst du einen Anwalt mit deinen Forderung beauftragen.
Du wirst allerdings erstmal in Vorkasse treten müssen.




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von Scappler am 27.05.2012 13:00
Status: Philosoph (623 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Kaufer zahlt nicht!EBAY
quote:
Du kannst deinem Käufer schriftlich mit Nachweis (Einwurf Einschreiben) eine Zahlungsfrist setzen und wenn er diese verstreichen lässt, ...



Das braucht es hier nicht, das Spiel ist gelaufen, der K ist bereits im Verzug, § 286 II BGB.

Man könnte also sofort den MB beantragen, oder/und einen RA einschalten.

Eine (formlose) letzte Mahnung, um sich vielleicht die ganze Mühe zu sparen, schadet natürlich nicht.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 27.05.2012 13:47
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kaufer zahlt nicht!EBAY
DaEis sich um eine Fussballkarte handelt und der Weiterverkauf eigentlich untersagt ist---- sagt der Kaeufer ich haette Pech gehabt!!!!

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von trutzek am 27.05.2012 17:57
Status: Senior (194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Kaufer zahlt nicht!EBAY
quote:
DaEis sich um eine Fussballkarte handelt und der Weiterverkauf eigentlich untersagt ist---- sagt der Kaeufer ich haette Pech gehabt!!!!

Nach den AGB's des gastgebenden Vereins durchaus möglich, aber sicherlich nicht nach dem BGB.
Ich gehe daher davon aus, dass dein Käufer vor Gericht verlieren wird und dir den Auktionserlös zahlen muss.

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von Scappler am 27.05.2012 18:12
Status: Philosoph (623 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Kaufer zahlt nicht!EBAY
Jetzt die Frage---muss er den Wert der Karte oder sein Betrag fuer den er sie ersteigert hat?

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von trutzek am 29.05.2012 08:32
Status: Senior (194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Kaufer zahlt nicht!EBAY
quote:
von trutzek am 29.05.2012 08:32

muss er den Wert der Karte oder sein Betrag fuer den er sie ersteigert hat?

Wenn dann den Preis der Ersteigerung

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 29.05.2012 08:40
Status: Unsterblich (2072 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 40 User(n) bewertet)


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